Untersuchungen verschiedener Fallszenarien im IFA zeigten, dass für Kombinationen von Atemschutzgeräten und PSA gegen Absturz einige ernste Einschränkungen der Schutzwirkungen auftraten, siehe Bild (DGUV Regel 112-198 (bisher: BGR/GUV-R 198) Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz, März 2011, Abs. 5.3.1.5 unter www.dguv.de/fb-psa).