Berufsgenossenschaften: Schutz vor Infektionen nicht mit jeder Maske

Wir kennen sie von Fernsehbildern: Mund und Nase bedeckende Schutzmasken, die vor Infektionen schützen sollen und vor allem in asiatischen Ländern zum Straßenbild gehören. In Zeiten von Vogelgrippe, SARS und Influenza stellt sich auch in unseren Breiten immer häufiger die Frage nach der Schutzwirkung solcher Masken.

Das Berufsgenossenschaftliche Institut für Arbeitsschutz (BGIA) hat nun festgestellt, dass die Mehrzahl der marktüblichen Mund-Nasen-Schutzmasken und -tücher (MNS) nicht hinreichend gegen luftgetragene Infektionserreger schützen. Von 16 für eine Studie willkürlich ausgewählten Produkten erfüllten nur drei die essentiellen Anforderungen der DIN EN 149; diese europäische Norm definiert verpflichtende Leistungskriterien für Atemschutzgeräte, wie sie im Arbeitsschutz verwendet werden: Zum einen darf der Durchlassgrad des Filtermaterials nicht zu hoch sein - je nach Schutzklasse zwischen 2 Prozent und 22 Prozent der in der Luft befindlichen Gefahrstoffkonzentration maximal. Zum anderen muss die Maske gut am Gesicht des Trägers anliegen, damit nicht Undichtigkeiten die Schutzwirkung des Produktes beeinträchtigen. Beides zusammen ergibt die so genannte Gesamtleckage. "Bei Atemschutzgeräten prüft eine unabhängige Stelle, ob diese Anforderungen erfüllt sind", erklärt Dr. Peter Paszkiewicz, zuständiger Referatsleiter im BGIA. "Für Mund-Nasen-Schutz-Produkte, so genannte OP-Masken, ist eine Zulassung leider nicht notwendig. Ob und wie gut sie trotzdem als Atemschutzmasken geeignet sind, haben wir jetzt untersucht."

Mit folgenden Ergebnissen: Von 16 Produkten bestanden vier die Filterdurchlass-Prüfung und vier die Gesamtleckage-Prüfung. Nur drei erfüllten beide Anforderungen gleichermaßen. "Aber selbst dort, wo ein leistungsfähiges Filtermaterial verwendet wird, können bis zu 90 Prozent der Teilchen, die trotz Maske eingeatmet werden, auf das Konto von Undichtigkeiten gehen", betont Paszkiewicz. "Form, Flexibilität und Anpassung der Maske an das Gesicht spielen also eine ganz entscheidende Rolle bei der Schutzwirkung!"

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat auf die Ergebnisse des BGIA bereits reagiert: Es empfiehlt in seinem Regelwerk zum Schutz vor Influenza grundsätzlich das Tragen von Atemschutzgeräten bzw. von Mund-Nasen-Schutz, der die Leistungskriterien von Atemschutzgeräten erfüllt. Damit Anwender zukünftig erkennen können, auf welche MNS-Produkte dies zutrifft, will das BGIA eine Liste positiv geprüfter Masken veröffentlichen. "Wir hoffen, dass uns die Hersteller dabei unterstützen und ihre Produkte prüfen lassen", so der Wunsch des Arbeitschützers.

OP-Masken sind im Design Partikel filtrierenden Halbmasken ähnlich, die am Arbeitsplatz beispielsweise vor Schleifstaub schützen sollen. Es kann davon ausgegangen werden, dass sich Infektionserreger in der Luft wie unbelebte Teilchen verhalten, auch weil Viren und Bakterien in der Praxis meist an Flüssigkeit oder Staub gebunden sind. Aus Sicht des Arbeitsschutzes spricht deshalb nichts dagegen, an OP-Masken dieselben Anforderungen zu stellen und sie unter denselben Bedingungen zu prüfen wie Atemschutzgeräte.

Die ausführlichen Ergebnisse finden sich in einem Beitrag (PDF, 2,1 MB, nicht barrierefrei) , der heruntergeladen werden kann.

Zum Download

Dreller, S.; Jatzwauk, L.; Nassauer, A.; Paszkiewicz, P.; Tobys, H.-U.; Rüden, H.:
Zur Frage des geeigneten Atemschutzes (PDF, 2,1 MB, nicht barrierefrei) vor luftübertragenen Infektionserregern. Gefahrstoffe - Reinhalt. Luft 66 (2006) Nr. 1/2, S. 14-24

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