FAQ zur Einführung der DIN EN 16165

Bestimmung der Rutschhemmung von Fußböden - Ermittlungsverfahren

  • Wieso gibt es jetzt eine europäische Norm zur Messung der Rutschhemmung von Fußböden? Und wieso enthält sie vier verschiedene Prüfverfahren?

    In Europa gab es bisher zahlreiche Normen und technische Regeln, die die Messung der Rutschhemmung von Fußböden regelten. Zum Teil gab es für das gleiche Messprinzip unterschiedliche Regelwerke, die sich technisch sehr ähnelten und nur in bestimmten Feinheiten unterschieden. Die Anwendungsbereiche waren auf einzelne Produktgruppen, Bereiche oder Länder beschränkt. Fußboden-Hersteller und Prüfinstitute mussten so eine Vielzahl unterschiedlicher Standards beachten und danach prüfen.

    Ziel bei der Erstellung der Norm war in Europa gebräuchliche Prüfverfahren zu vereinheitlichen und die Vielzahl der Regelungen auf vier Prüfverfahren zu reduzieren. Dabei steht nur das "WIE", also die Messmethode, im Fokus und wie die Messung durchgeführt wird. Es geht in der Norm nicht um Anforderungen an Fußböden, also darum wie die Ergebnisse zu verwenden sind. Der europäische Rechtsrahmen sieht vor, dass die Anforderungen an die Nutzungssicherheit eines Gebäudes und auch die Nutzungssicherheit einer Arbeitsstätte durch die Mitgliedsstaaten festgelegt wird.

    Es wurden vier Prüfverfahren in die Norm aufgenommen, da in unterschiedlichen Ländern bereits gute Erfahrungen mit den dazugehörigen Sicherheitssystemen gemacht wurden und da es kein Prüfverfahren gibt, das alle gewünschten und nötigen Eigenschaften vereint. Die schiefe Ebene (Anhang A und B) bietet den Vorteil, dass alle Arten von Böden, insbesondere auch profilierte Böden und Gitterroste geprüft werden können. Der Nachteil ist, dass das Verfahren nur im Labor eingesetzt werden kann und für fest eingebaute Böden im Betriebszustand nicht geeignet ist. Die Begehung durch eine barfüßige Person (Anhang A) hat den Vorteil, dass die Reibungseigenschaften in Verbindung mit menschlicher Haut gemessen werden können, da es bisher kein künstliches Hautersatzmaterial mit vergleichbaren Eigenschaften gibt. Die Pendelprüfung (Anhang C) und die Tribometer-Prüfung (Anhang D) können sowohl im Labor als auch vor Ort und im Betriebszustand eingesetzt werden. Sie haben beide den Nachteil, dass es Schwierigkeiten bei der Messung von profilierten Fußböden gibt.

    Eine Übertragbarkeit der Ergebnisse aus den verschiedenen Prüfverfahren untereinander ist nicht gegeben. Dies liegt an unterschiedlichen Parametern und Prüfmaterialien.

  • Welche Chancen bietet die neue Prüfnorm DIN EN 16165?

    Im Rahmen der Überarbeitung wurden die Messverfahren verbessert und lassen eine höhere Messgenauigkeit erwarten. Zugleich bietet die neue Prüfnorm durch vereinheitlichte Prüfverfahren die Chance, dass der Aufwand für unterschiedliche Messungen für Hersteller und Prüfinstitute reduziert wird. Zwar muss ein Hersteller weiterhin die Anforderungen (nach Bauordnungen und Arbeitsschutzrecht) in den europäischen Staaten erfüllen, allerdings kann er die gleiche Messung und das gleiche Messergebnis für verschiedene Länder verwenden. Wenn alle Länder sich in ihren Anforderungen auf die EN 16165 beziehen würden, heißt dies für einen Hersteller, dass er seinen Fußboden mit maximal vier Prüfverfahren testen muss, was zuvor bis zu 27 verschiedene Verfahren sein konnten. Dies reduziert Handelshemmnisse und entspricht den Grundsätzen für freien Warenverkehr im europäischen Binnenmarkt.

    Prüfinstitute können sich europaweit auf vier Messverfahren konzentrieren und müssen insgesamt weniger unterschiedliche Prüfverfahren benutzen. Dies reduziert den administrativen Aufwand sowie die Ausgaben für Geräte, Prüfmaterialien und unterschiedliche Akkreditierungen.

    Europäische Produkt-TC´s, die sich mit den Eigenschaften verschiedener Fußbodenarten beschäftigen brauchen keine eigenen Prüfverfahren zu entwickeln, sondern können auf die Prüfnorm sowie die ohnehin bestehenden Anforderungen in den Mitgliedsstaaten verweisen.

  • Was ist mit den Prüfverfahren aus den deutschen Normen DIN 51097, DIN 51130 und DIN 51131 passiert?

    Die bisherigen deutschen Prüfverfahren wurden in der Erarbeitung der Norm EN 16165, bzw. bereits in der Vorgängerversion der CEN TS 16165 als Grundlage verwendet. Alle drei Verfahren wurden – auch mit den Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern – weiterentwickelt und stellen nun den aktuellen Stand der Prüfverfahren dar. Die Messprinzipien sind also weiterhin vorhanden. Dabei wurde

    • DIN 51097 im Anhang A,
    • DIN 51130 im Anhang B und
    • DIN 51131 im Anhang D
    • DIN EN 16165

    verarbeitet.

  • Wieso wurden mit der Einführung von DIN EN 16165 die deutschen Normen DIN 51097, DIN 51130 und DIN 51131 zurückgezogen? Gibt es eine Übergangsfrist?

    Wenn eine europäische Norm veröffentlicht wird, müssen nationale Normen, die den gleichen Regelungsgegenstand haben zurückgezogen werden. So sollen Doppelregelungen vermieden werden.

    Da es hierbei rein um Prüfverfahren geht, gibt es keine Übergangsregelung. Die neue Norm gilt ab sofort und ist auch einzusetzen.

  • Wo ist die Klassifizierung in R-Gruppen und ABC-Klassen geblieben?

    In den zurückgezogenen deutschen Normen (DIN 51097 und DIN 51130) wurde der Winkel als Prüfergebnis direkt in eine Klasse eingruppiert Diese Klassifizierung entsprach und entspricht den Vorgaben aus anderen Rechtsnormen für die Auswahl von und Anforderungen an Fußböden hinsichtlich der Rutschhemmung. In der europäischen Norm ist das Ergebnis "nur" noch der Winkelwert. Dieser kann erstens besser für eine Produktentwicklung genutzt werden und zweitens stellen ohnehin die einzelnen Länder die Anforderungen an die Auswahl von Fußböden wobei sie die Freiheit haben eine eigene bzw. andere (als die deutsche) Klassifizierung zu wählen.

    In die deutsche Fassung, DIN EN 16165, wurde ein nationaler, informativer Anhang aufgenommen, der die gleiche Klassifizierung wie bisher enthält, so dass in den Prüfzeugnissen nach der deutschen Fassung neben dem Winkelwert auch direkt die erreichte Klasse genannt werden kann.

  • Sind die Prüfergebnisse für die "schiefe Ebene barfuß" nach DIN EN 16165 – Anhang A gleichwertig zu DIN 51097?

    Ja. Das Prüfverfahren und das Messprinzip sind gleich und die Bedingungen sehr ähnlich (z.B. konkret genanntes Netzmittel, etwas höhere Wassertemperatur). Die neue Norm ist deutlich umfangreicher, was in erster Linie an einer detaillierteren Beschreibung und der Einführung eines Verifizierungs- und Korrekturverfahrens beruht. Für Produkte, die nach alter Norm in den Grenzbereichen der Klassifizierung befinden, kann es sein, dass sich das Ergebnis geringfügig ändert. Die Erfahrungen im Rahmen der Erarbeitung haben gezeigt, dass bei der Wiederholungsprüfung von Produkten mit der neuen Norm gleichwertige Ergebnisse erzielt wurden. Aus Sicht der Unfallversicherungsträger bedeutet dies, dass die Prüfergebnisse und daraus abgeleitete Klassifizierung nach alter Norm DIN 51097 und neuer Norm DIN EN 16165 – Anhang A gleichwertig sind.

  • Sind die Prüfergebnisse für die „schiefe Ebene beschuht“ nach DIN EN 16165 – Anhang B gleichwertig zu DIN 51130?

    Ja. Das Prüfverfahren, das Messprinzip und die Prüfmaterialien (Prüfschuh, Motoröl) sind gleich. Die Beschreibung, wie der Winkel des Ausrutschens (vorher Akzeptanzwinkel) ermittelt wird wurde konkreter gefasst und leicht geändert mit dem Ziel die „Grenze des sicheren Gehens“ eindeutiger bestimmen zu können. Je nachdem wie dies zuvor ausgelegt wurde, können nun leichte Abweichungen auftreten, die bei Produkten, die sich nach alter Norm in den Grenzbereichen der Klassifizierung befanden, ggf. auch das Ergebnis geringfügig ändern. Die Erfahrungen im Rahmen der Erarbeitung haben gezeigt, dass bei der Wiederholungsprüfung von Produkten mit der neuen Norm gleichwertige Ergebnisse erzielt wurden. Aus Sicht der Unfallversicherungsträger bedeutet dies, dass die Prüfergebnisse und daraus abgeleitete Klassifizierung nach alter Norm DIN 51130 und neuer Norm DIN EN 16165 – Anhang B gleichwertig sind.

  • Sind die Prüfergebnisse für die „Gleitreibungsmessung“ nach DIN EN 16165 – Anhang D gleichwertig zu DIN 51131?

    Ja. Das Prüfverfahren und das Messprinzip sind gleich und der Prüfablauf sehr ähnlich. Änderungen gab es beim Verfahren zum Anschleifen der Gleiter, wobei in der Erarbeitung auf vergleichbare Ergebnisse wert gelegt wurde und durch ein maschinelles Anschleifen die Präzision erhöht werden soll. Das Verifizierungsverfahren wurde geändert, da es aber nicht für eine Korrektur des Ergebnisses verwendet wird, hat dies keinen direkten Einfluss auf das Prüfergebnis. Die Erfahrungen im Rahmen der Erarbeitung haben gezeigt, dass bei der Wiederholungsprüfung von Produkten mit der neuen Norm gleichwertige Ergebnisse erzielt wurden. Aus Sicht der Unfallversicherungsträger bedeutet dies, dass die Prüfergebnisse nach alter Norm DIN 51131 und neuer Norm DIN EN 16165 – Anhang D gleichwertig sind (gilt für die Messungen mit dem SBR-Gleiter).

    In der neuen Norm wurde mit dem „Mix-Slider“ ein neuer Gleiter eingeführt. Da dieser Gleiter nicht in der alten Norm DIN 51131 enthalten war und andere Reibmaterialien zu unterschiedlichen Ergebnissen führen besteht keine Gleichwertigkeit für Messungen mit dem „Mix-Slider“. Dieser Gleiter wurde/wird in EN 13893 für die Prüfung im Rahmen des Inverkehrbringens bei elastischen, laminierten und textilen Böden verwendet. In der Erarbeitung der EN 16165 wurde darauf geachtet, dass alle Parameter der EN 13893 erfüllt sind. Die Anforderungen sind teils konkreter, so dass von einer höheren Präzision ausgegangen werden kann. Als Unfallversicherung haben wir dazu keine eigenen Vergleichsmessungen gemacht, uns bekannte Messungen von Herstellern führten zu vergleichbaren Ergebnissen. Die Anerkennung über die Gleichwertigkeit liegt nicht in unserer Hand der Unfallversicherung; diese Bestätigung muss durch das CEN TC 134 erfolgen.

  • Ändern sich durch die neue Norm die Anforderungen welche Fußböden in welchen Bereichen eingesetzt werden dürfen?

    Nein, die Anforderungen ändern sich nicht. DIN 51097, DIN 51130 und DIN 51131 waren Normen mit Prüfverfahren, die keine Anforderungen an die Auswahl von Fußböden gestellt haben. Die Anforderungen welche R-Gruppe/R-Klasse in welchen Arbeitsbereich verlegt werden muss war auch zuvor in der technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.5 „Fußböden“ geregelt (bzw. auch in DGUV Regel 108-003). Für die Anforderungen an Böden bzw. die „ABC-Klasse“ in barfuß genutzten Bereichen galt und gilt weiterhin die DGUV Information 207-006 und für die Interpretation der Ergebnisse nach DIN 51131 weiterhin die DGUV Information 208-041.

  • Die ASR A1.5 und die DGUV Regel 108-003 verweisen noch auf die zurückgezogenen DIN-Normen. Wonach soll denn nun geprüft werden?

    Es wurde bereits festgestellt, dass die Prüfergebnisse für die beschriebenen Verfahren als gleichwertig angesehen werden. Für die Anwendung der ASR A1.5 und DGUV Regel 108-003 besteht deshalb aus fachlich-inhaltlicher Sicht kein Unterschied, da für den Schutz von Beschäftigten/Versicherten die gleichwertigen, sicherheitstechnischen Maßnahmen getroffen werden. Formal lässt sich eine Übergangszeit nicht vermeiden, da sich die Erarbeitungszeiten der Regelsetzer unterscheiden und ggf. auch voneinander abhängen. Es ist beabsichtigt, dass die ASR A1.5 Fußböden in diesem Punkt geändert wird und zukünftig auf die DIN EN 16165 in den Literaturhinweisen verweist.

    Aus Sicht der Unfallversicherungsträger kann und soll die neue Prüfnorm angewendet werden, damit Prüfungen auf aktueller Basis durchgeführt werden.

  • Sind alte Prüfzeugnisse weiter gültig oder muss ein Fußbodenbelag neu geprüft werden?

    Da die Prüfergebnisse für Fußböden nach den alten Normen und der neuen Norm gleichwertig sind, besteht aus Sicht der Unfallversicherungsträger kein Bedarf bereits vorhandene und geprüfte Fußböden erneut zu prüfen. In der Regel sind Prüfzeugnisse auf fünf Jahre beschränkt, so dass im Laufe der Zeit nur noch Fußböden am Markt sein werden, die nach neuer Norm geprüft wurden. Es wird sich dadurch eine Übergangszeit ergeben, bis alle technischen Regeln auf die neue Norm angepasst und alle Prüfungen nach der neuen Norm durchgeführt wurden. In dieser Übergangszeit dürfen die Ergebnisse und Prüfzeugnisse als gleichwertig betrachtet werden. Dabei gilt,

    • dass Prüfzeugnisse nach alten Normen (und neuer Norm) ausreichend sind, wenn technische Regeln und Ausschreibungen von Planern auf die neue DIN EN 16165 verweisen,
    • sowie Prüfzeugnisse nach der neuen Norm (und den alten Normen) ausreichend sind, wenn die technischen Regeln und Ausschreibungen von Planern noch nicht auf die DIN EN 16165 aktualisiert wurden.
  • Der Ausschreibungstext ist noch nicht auf die neue Norm angepasst, kann ich mich mit einem Prüfzeugnis nach neuer Norm darauf bewerben?

    Erfahrungsgemäß dauert es einige Monate oder sogar Jahre bis Änderungen in den technischen Regelwerken bei allen Beteiligten angekommen sind und in den betrieblichen Prozessen umgesetzt werden. So ist auch damit zu rechnen, dass Ausschreibungen und Planungen noch auf die alten Prüfnormen verweisen. Da die Prüfergebnisse für die beschriebenen Verfahren nach DIN 51097, DIN 51130 und DIN 51131 zu der neuen Prüfnorm DIN EN 16165 als gleichwertig angesehen werden und sich die Anforderungen nach ASR A1.5 und DGUV Regel 108-003 nicht geändert haben, können auch Prüfzeugnisse nach neuer Norm als ausreichender Nachweis für Ausschreibungen nach altem Stand verwendet werden.

  • DIN EN 16165 enthält keine Messung des Verdrängungsraums. Was gilt denn stattdessen?

    Die Messung des Verdrängungsraumes wurde nicht von DIN 51130 in die neue EN-Norm übernommen, da zu dieser Eigenschaft eine europäische Normung im zuständigen Gremium nicht gewünscht war. Die Messung des Verdrängungsraumes wird deshalb in Deutschland national geregelt. Dazu ist bereits der Normentwurf E DIN 51133 erschienen. Die Fertigstellung und Veröffentlichung der fertigen Norm wird für die erste Jahreshälfte 2022 erwartet. Übergangsweise kann aus Sicht der Unfallversicherungsträger bereits nach dem Normentwurf geprüft werden.

  • Sind die Standard-Oberflächen nach DIN EN 16165 Anhang A die gleichen wie in DIN 51097?

    Nein, die Standard-Oberflächen nach DIN EN 16165 Anhang A sind nicht die gleichen wie in DIN 51097. Für Prüfungen nach DIN EN 16165 Anhang A werden die neuen Standard-Oberflächen benötigt.

  • Sind die Prüfschuhe und Standard-Oberflächen nach DIN EN 16165 Anhang B die gleichen wie in DIN 51130? Wenn ja, warum haben sie andere Standardwerte?

    Ja, sowohl die Prüfschuhe als auch die Standard-Oberflächen nach DIN EN 16165 Anhang B sind die gleichen wie in DIN 51130. Prüflabore, die die Standard-Oberflächen in Gebrauch haben, können diese prinzipiell weiter benutzen. Die Standardwerte für die Standard-Oberflächen werden in Ringversuchen ermittelt, wobei die Anzahl der Prüfpersonen, verschiedene Sätze an Standard-Oberflächen, die Prüfschuhe und deren Zustand und die Beschreibung des Prüfablaufes einen Einfluss auf die Ergebnisse haben. Im Rahmen der Erarbeitung der Prüfnorm EN 16165 wurde ein umfangreicher, europäischer Ringversuch durchgeführt bei dem die aktuellen Standardwerte der Standard-Oberflächen ermittelt wurden. Daran waren zahlreiche Laboratorien beteiligt. Die Änderungen in den Standardwerten sind geringfügig und lassen sich mit den genannten Bedingungen erklären. Die bisherigen Standard-Oberflächen können also mit den neuen Werten weiter verwendet werden.

    Es wird empfohlen sich vom Hersteller der Standard-Oberflächen über die Angabe der Seriennummer eine Bescheinigung ausstellen zu lassen, dass die Materialien zur Herstellung die gleichen sind.

  • Gibt es die Informationen zur Einführung der DIN EN 16165 auch als Zusammenfassung? Gibt es sie auch in Englisch für meine ausländischen Kunden?

    Ja, unsere FAQ zur Einführung der DIN EN 16165 gibt es als Zusammenfassung in deutscher und englischer Sprache (PDF, 254 kB, nicht barrierefrei) und kann hier heruntergeladen werden.

  • Wo kann ich die Prüfmaterialien nach E DIN EN 16165 beziehen?

    Für die Verfahren zur Messung der Rutschhemmung von Fußgängeroberflächen nach E DIN EN 16165 werden zum Teil spezielle Materialien wie Prüfschuhe oder Standard-Oberflächen benötigt. Da diese nicht überall bezogen werden können, haben wir eine Liste mit möglichen Anbietern zusammengestellt. Die Anbieterliste steht zum Download (PDF, 185 kB, nicht barrierefrei) bereit.

Ansprechpartner

Orhan Ceylan

Unfallprävention: Digitalisierung – Technologien

Tel: +49 30 13001-3549
Fax: +49 30 13001-38001