IFA-Praxishilfen für Mehrpersonenbüros

Screenshot der Eingabemaske

Beispieleingabe
Bild: IFA

Zwar werden in Büros durch Gespräche von Kolleginnen und Kollegen und durch Betriebsgeräusche in der Regel keine gehörschädigenden Pegel erreicht, dennoch ist die Sprache insbesondere in Mehrpersonenbüros der größte Störfaktor: Ist der Inhalt von Sprache für die eigene Tätigkeit nicht relevant, steigt ihre Störwirkung und es kann zu "extra-auralen" (nicht das Gehör betreffenden) Lärmwirkungen kommen. Hierzu zählen unter anderem Stressreaktionen, eine höhere Fehlerrate und verringerte Leistungsfähigkeit. Der akustischen Gestaltung von Mehrpersonenbüros kommt damit eine tragende Rolle zu. Eine Zonierung der Bürofläche unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Aufgaben und Tätigkeiten der Beschäftigten und eine professionelle organisatorische und akustische Planung des Büroraums können negative Auswirkungen verringern und die Gesundheit der Beschäftigten schützen.

Die messtechnische Erfassung der akustischen Parameter in bestehenden Mehrpersonenbüros erfolgt dabei üblicherweise auf der Grundlage der Norm DIN EN ISO 3382-3 "Akustik - Messung von Parametern der Raumakustik - Teil 3: Großraumbüros". Nach einer erfolgreich durchgeführten Messung unterstützt der IFA-Büroakustikrechner bei der Auswertung der Messergebnisse. Die erhaltenen Kennwerte charakterisieren die Raumeigenschaften und dienen der Eingruppierung in sogenannten Raumakustik-Klassen nach der Richtlinie VDI 2569 "Schallschutz und akustische Gestaltung in Büros" (Oktober 2019). Hierzu steht der IFA-Büroklassifikator als Praxishilfe zur Verfügung.


Screenshot eines Beispiel-Outputs

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Beispiel einer Ergebnisausgabe des Büroakustikrechners
Bild: IFA

Anwendung des IFA-Büroakustikrechners

Zur Durchführung einer Messung nach DIN EN ISO 3382-3 sind eine omnidirektionale Schallquelle mit bekanntem Schallleistungspegel, ein Messlautsprecher mit STI-Signal und ein Schallpegelmesser der Klasse 1 mit integriertem STI-Analysator notwendig.

Mit dem IFA-Büroakustikrechner steht eine Praxishilfe für die anschließende Berechnung akustischer Parameter gemäß der vorgestellten Norm zur Verfügung. Zunächst ist der Schallleistungspegel des bei der Messung verwendeten Lautsprechers anzugeben. Anschließend erfolgt die Eingabe der an den einzelnen Messpositionen ermittelten Schalldruckpegel, STI-Werte, Fremdgeräuschpegel sowie des Abstands zur Schallquelle.

Für jeden eingegebenen Pfad berechnet das Programm nun die in der Norm definierten Parameter zur Charakterisierung des Raums, wie beispielsweise D2,S und Lp,A,S,4 m.

Außerdem lässt sich mit dem Programm die Messunsicherheit nach GUM berechnen ("Evaluation of measurement data - Guide to the expression of uncertainty in measurement", JCGM 100:2008).

Mit der Exportfunktion ist eine Speicherung und Archivierung der Rohdaten möglich. Die Druckfunktion erzeugt einen Bericht des jeweiligen Messpfade s mit den nach der Norm anzugebenden Parametern.

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Eingabemaske und Ergebnisausgabe des Büroklassifikators
Bild: IFA

Anwendung des IFA-Büroklassifikators

Zunächst sind im IFA-Büroklassifikator die für den Raum ermittelte Nachhallzeit in den Oktavbändern von 125 Hz bis 4000 Hz, die Anzahl der Arbeitsplätze sowie der Störschalldruckpegel bauseitiger Geräusche LNA,Bau anzugeben. Anschließend werden für jeden Messpfad die (z. B. mit dem IFA-Büroakustikrechner ermittelten) Parameter D2,S und Lp,A,S,4 m eingetragen. Auf Basis dieser Parameter übernimmt das Programm dann die Einstufung in so genannte "Stufen der Schallausbreitung". Stufe 1 ist die höchste, Stufe 3 die niedrigste erreichbare Stufe. Basierend auf dieser Einteilung wird dem Raum schließlich eine "Raumakustik-Klasse" nach VDI 2569:2019-10 zugeordnet. Dabei ist die höchste zu erreichende Raumakustik-Klasse "A" und die niedrigste "C". In Büros mit besonders ungünstigen akustischen Verhältnissen ist es auch möglich, dass gar keine Raumakustik-Klasse erreicht wird.


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Diese Programme wurden mit größtmöglicher Sorgfalt entwickelt und getestet. Dennoch kann für die Richtigkeit der Angaben, gleich aus welchem Rechtsgrund, keine Haftung übernommen werden.

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Arbeitsgestaltung, Physikalische Einwirkungen

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