Expositionen gegenüber optischer Strahlung

Mann in einer Werkstatt arbeitet mit einer Gasflamme

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Beschäftigter mit einem Gasbrenner bei der Glasbearbeitung
Bild: IFA

Die optische Strahlung umfasst drei wesentliche Wellenlängenbereiche: ultraviolette (UV-) Strahlung (100 bis 400 nm), sichtbare Strahlung (Licht, 400 bis 800 nm) sowie infrarote (IR-) Strahlung (800 nm bis 1 mm). Je kürzer die Wellenlänge, desto höher ist die Energie der Photonen und damit auch das potenzielle Schädigungsrisiko.

Bei Messungen an Arbeitsplätzen ist es wichtig, zuerst das komplette Strahlungsspektrum zu erfassen, um festzustellen, in welchen Wellenlängenbereichen Strahlung auftritt. Danach werden für jeden Wellenlängenbereich (UV, sichtbar, IR) optimierte Messgeräte eingesetzt, um die Gefährdung genauer zu bestimmen. Im industriellen Umfeld kommen die vielfältigsten Expositionssituationen vor, sodass eine Vorabaussage oder eine Einschätzung der Bestrahlung mithilfe übermittelter Informationen oftmals nur vage sein kann.


Ein Werkstück wird in den Ofen geschoben

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Ofen zum Schmelzen von Keramik
Bild: IFA

Eine Übersicht über häufig vorgefundene Expositionssituationen ist in einem Reportveröffentlicht. Wegen der hohen Bestrahlungen, der damit einhergehenden Gefährdungen und der hohen Zahl an betroffenen Arbeitsplätzen hat das IFA gezielt zur Emission von UV-Strahlung beim Elektroschweißen (Information des IFA) geforscht. Die Strahlungsspektren verschiedener Schweißverfahren (XLS, 114 kB) , die dabei ermittelt worden sind, können heruntergeladen werden.

Auch Gasbrenner (PDF, 299 kB, nicht barrierefrei) wurden wegen der von ihnen ausgehenden, jedoch noch nicht quantifizierten Strahlungsemission untersucht. Hierzu wurde auch ein IFA-Report veröffentlicht.


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