Von Schienenfahrzeugen und Fahrleitungsanlagen gehen erhebliche Gefahren schwerer und tödlicher Unfälle aus. Unternehmen müssen deshalb Arbeiten im Gleisbereich beim Bahnbetreiber anmelden. Das gilt auch, wenn deren Beschäftigte oder Maschinen ungeplant in den Gleisbereich geraten können. Der Bahnbetreiber muss Sicherungsmaßnahmen festlegen, die für den anmeldenden Unternehmer verbindlich sind. Die Planung, Durchführung und Überwachung von Sicherungsmaßnahmen im Gleisbereich geschehen in der Praxis oft mangelhaft.
Ziel der Veranstaltung ist es deshalb, Aufsichtspersonen, verantwortliche Führungskräfte und Sicherheitsfachkräfte für die Gefahren aus dem Bahnbetrieb zu sensibilisieren und für eine verbesserte Sicherheitskultur zu gewinnen.
Aus dem Themenkatalog
Referierende
Denny Hillert und Peter Krausche, Aufsichtspersonen der BG BAU
Institut für Arbeit und Gesundheit
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IAG)
Königsbrücker Landstraße 2
01109 Dresden