Themenfeld Winden, Hub- und Zuggeräte

Bild: BGHM

Winden, Hub- und Zuggeräte dienen dem Heben, Senken, Ziehen, Spannen oder Drücken von Lasten mittels:

  • Seilen durch – Trommeln, – Triebscheiben, – Spille, – Klemmbacken oder von Hand über Rollen
  • Ketten durch – Kettensterne, – Kettennüsse, – Kettenräder oder von Hand über Kettenräder oder Rollen
  • Zahnstangen, Spindeln, Kolben oder deren Gegenstücke.

Ihre Anwendung finden Winden, Hub- und Zuggeräte in nahezu allen Branchen und in einer weiten Palette von einfachen bis hin zu hoch-anspruchsvollen Ausführungsformen.

Das Themenfeld beschäftigt sich mit Fragen der Arbeitssicherheit in Bezug auf Herstellung und Betrieb von Winden, Hub- und Zuggeräten.

Im Einzelnen resultieren daraus als Hauptaktivitäten des Themenfeldes:

  • die Beratung von Herstellern und Betreibern derartiger Geräte aber auch Anfragen von Behörden, Verbänden etc.
  • das Verfassen von Grundsätzen, Vorschriften, Regeln und Medien zu diesen Geräten und deren Handhabung
  • die Mitwirkung in der Normungsarbeit
  • die Untersuchung von Unfällen
  • das Prüfen solcher Geräte
  • die Vermittlung und Schulung hinsichtlich Sicherheitsaspekten im Umgang mit diesen Geräten

Bild: Yale Industrial Products GmbH

Die Notwendigkeit des Themenfeldes ist durch das im Verhältnis hohe Unfallaufkommen und die in der Regel daraus resultierenden schwer-wiegenden Unfallfolgen begründet. Um sowohl die Unfallzahlen als auch die Unfallschwere zu reduzieren bietet das Themenfeld sich gerne als Partner für Industrie und Handwerk sowohl für Hersteller als auch Betreiber, aber auch Verbände und Behörden als Informationsquelle an.


Wir freuen uns darauf Sie hinsichtlich der sicheren Umsetzung Ihrer Aufgaben zu beraten und verweisen auf die nebenstehenden Informationen.

Aktuelle Auffälligkeiten:

  • Nicht bestimmungsgemäße Verwendung von Handhebelzügen als Anschlagmittel ist unzulässig.(siehe hierzu das Positionspapier unter BGHM: Handhebelzüge )
  • Es gab in den vergangenen drei Jahren mindestens drei schwere Unfälle mit Elektrokettenzügen bei denen die Kette aus dem Kettenspeicher herausfiel. Hierzu der Hinweis dass Elektrokettenzüge ohne Fahrwerk nach DGUV Vorschrift 54 behandelt werden, sobald jedoch zum Hubvorgang eine weitere Bewegungsrichtung ergänzt wird, z.B. durch das Anbringen eines Fahrwerks, Elektrokettenzüge mit mind. einer zusätzlichen Bewegungsrichtung zur Hubrichtung als Krane gemäß DGUV Vorschrift 52 zu behandeln sind.