Bundesweite Ausrollung des Früherkennungsangebotes für Versicherte mit anerkannter BK-Nr. 4103
Das Erweiterte Vorsorgeangebot (EVA-Mesothel) mit blutbasierten Biomarkern zur Früherkennung von Mesotheliomen bei Personen mit einer durch Asbest verursachten Lungenerkrankung (Asbestose) oder Erkrankung der Pleura mit Anerkennung als Berufskrankheit Nr. 4103, wird auf das Bundesgebiet ausgeweitet. Interessierte Ärztinnen und Ärzte können sich im ärztlichen E-Learning zertifiziert weiterbilden und danach für EVA-Mesothel beauftragt werden.
Nach Asbeststaub-Expositionen können neben nichtmalignen Erkrankungen auch Lungenkrebs und Mesotheliome auftreten. Mesotheliome sind sogenannte Signaltumoren für zurückliegende Asbestexpositionen (Selikoff et al. 1965). Die Latenzzeit zwischen Exposition und Erkrankung beträgt bei Mesotheliomen in der Regel mehrere Jahrzehnte. Im Median vergehen bis zu 46 Jahre, bevor Exponierte infolge dieser Krebserkrankung versterben (Otte et al. 2024). Seit 1993 ist die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Asbest in Deutschland verboten. Aufgrund der langen Latenzzeiten führen ehemalige Asbeststaub-Expositionen jedoch auch heute noch zu neuen Fällen von Mesotheliomen. Zudem können auch nach dem Asbestverbot viele Beschäftigte aufgrund von Sanierungs- und Abbrucharbeiten noch Umgang mit asbesthaltigen Altlasten gehabt haben, wodurch das Risiko für Neuerkrankungen zukünftig noch erhöht sein kann.
Mesotheliome gehören zu den am seltensten in der deutschen Allgemeinbevölkerung diagnostizierten Tumoren (RKI 2023). Sie treten bevorzugt bei Personen mit einer meist beruflich bedingten Asbestexposition auf. Personen mit gutartigen asbestbedingten Lungen- oder Pleuraerkrankungen (Asbestosen, Plaques) haben im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung ein mehr als 17-fach höheres Risiko, an einem Mesotheliom zu erkranken (Taeger et al. 2023). Bystander und Niedrigexponierte weisen beim asbestbedingten Mesotheliom bereits ein vierfach erhöhtes Sterberisiko auf, während es bei mehr als 20 Faserjahren über 20-fach erhöht ist (Otte et al. 2024). Im Gegensatz zu Lungenkrebs hat das Tabakrauchen für die Entstehung von Mesotheliomen keine Bedeutung.
Sowohl Pleuramesotheliome als auch Lungenkrebs verursachen durch ihre Volumenzunahme aufgrund der intrathorakalen Kompensationsmechanismen erst späte und unspezifische Erstsymptome und werden daher vielfach erst in späten Stadien entdeckt.
Zusätzlich wachsen Pleuramesotheliome im Gegensatz zum Lungenkrebs sehr flach und sind deswegen radiologisch in früheren Stadien kaum zu erfassen ( Abb. 1). Ein Einsatz der Computertomographie zur Mesotheliom-Früherkennung wird nicht empfohlen (Kraus et al. 2020). Wird der Tumor erst in fortgeschrittenem Stadium diagnostiziert, sind die Therapieoptionen bei Mesotheliomen deutlich eingeschränkt (Nowak et al. 2024).
Daher kommt der Früherkennung von Mesotheliomen mit Biomarkern eine besondere Bedeutung zu. Ziel einer Früherkennung darf es dabei aber nicht sein, die Überlebenszeit nur scheinbar und ohne tatsächlichen therapeutischen Nutzen zu verlängern.
Deswegen ist es auch bei der Mesotheliom-Früherkennung von zentralem Interesse, inwieweit Betroffene von einer früheren Erstdiagnose tatsächlich profitieren. Das entscheidende Maß ist dabei die Senkung der krebsspezifischen Mortalität, wobei geeignete Therapieoptionen dafür als Grundvoraussetzung vorhanden sein müssen.
Bei der Therapie von Pleuramesotheliomen zeigten sich lange keine wesentlichen Überlebensvorteile. Allerdings hat sich dies in den letzten Jahren geändert:
In der Längsschnitt-Studie Molekulare Marker zur Krebsfrüherkennung (MoMar) wurden über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren über 12.000 Untersuchungen bei rund 2.800 Teilnehmenden durchgeführt. Dabei zeigte sich, dass die blutbasierten Biomarker Calretinin und Mesothelin 46 Prozent der aufgetretenen Mesotheliome bis zu einem Jahr vor der Erstdiagnose anzeigen konnten, bei einer Falschpositiv-Rate von zwei Prozent (Johnen et al. 2018).
Im April 2023 startete vor diesem Hintergrund die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) zusammen mit verschiedenen Unfallversicherungsträgern (siehe Info 1) in Teilen Nordrhein-Westfalens die Pilotphase von EVA-Mesothel. Hierbei handelt es sich um ein Erweitertes Vorsorgeangebot zur Früherkennung von Mesotheliomen bei Personen mit einer anerkannten Berufskrankheit Nr. 4103. Bis August 2025 wurden von den beteiligten Unfallversicherungsträgern 950 Versicherte zu EVA-Mesothel eingeladen. 479 Personen nahmen das Angebot zur Beratung an.
Bei 432 Personen wurden in insgesamt 706 Blutproben die Biomarker Calretinin und Mesothelin bestimmt und in 31 Fällen war mindestens einer der beiden Biomarker erhöht. Diese Versicherten stellten sich zur weiteren Abklärung in der von der Deutschen Krebsgesellschaft/OnkoZert zertifizierten Mesotheliomeinheit der Universitätsmedizin Essen vor. Dabei wurden drei Pleuramesotheliome diagnostiziert: ein T2N0M0-Mesotheliom sarkomatoider Histologie sowie zwei Mesotheliome mit biphasischer Histologie (T2N0M0 und T4N1M1 (mit Hirnmetastase)). Bei den beiden frühen T2-Mesotheliom-Patienten konnten frühzeitig Therapien mit Ipilimumab und Nivolumab eingeleitet werden, während der Patient mit dem späten T4-Mesotheliom wenige Wochen nach Diagnosestellung verstarb.
Die Pilotphase hat gezeigt, dass die Zusammenarbeit zwischen den Unfallversicherungsträgern, den Ärztinnen und Ärzten, dem Labor und der Mesotheliomeinheit erfolgreich funktioniert. Deswegen haben die zuständigen Gremien der DGUV die bundesweite Ausweitung von EVA-Mesothel auf alle Unfallversicherungsträger beschlossen. Zum September 2025 ist EVA-Mesothel formal bundesweit gestartet. Seitdem wird das Erweiterte Vorsorgeangebot zur Früherkennung von Mesotheliomen bundesweit sukzessive allen Versicherten mit der Berufskrankheit Nr. 4103 angeboten.
EVA-Mesothel wird wissenschaftlich durch das IPA mit der Studie EVA-Mesothel-Monitor begleitet.
Durch die Ausweitung von EVA-Mesothel werden zusätzliche Ärztinnen und Ärzte gesucht, die die Umsetzung des Erweiterten Vorsorgeangebotes in der Praxis unterstützen. Dazu gehören die Aufklärung der eingeladenen Versicherten, die Untersuchung, die Blutentnahme sowie die Befundmitteilung. Ist ein Biomarker-Befund auffällig, organisieren die an EVA-Mesothel teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte in enger Abstimmung mit den Betroffenen die möglichst kurzfristige Vorstellung in der Abklärungssprechstunde in einer der 19 DKG-/OnkoZert-zertifizierten Mesotheliomeinheiten in Deutschland.
Interessierte Ärztinnen und Ärzte sollten nach Möglichkeit den Fachgebieten Arbeits-/Betriebsmedizin, Innere Medizin/Pneumologie, Onkologie oder Thoraxchirurgie angehören. Die Leistungen werden nach einer eigenen Gebührentabelle vergütet: https://www.dguv.de/ipa/eva-mesothel/gebuehrentabelle/index.jsp
Um durch die Unfallversicherungsträger für EVA-Mesothel beauftragt zu werden, ist die erfolgreiche Teilnahme an dem von der Ärztekammer Westfalen-Lippe mit vier CME-Punkten zertifizierten E-Learning der DGUV Akademie und die anschließende Freigabe der beruflichen Kontaktdaten zur Veröffentlichung auf https://www.dguv.de/medien/inhalt/versicherung/berufskrankheiten/eva-mesothelaerzte.pdf (barrierefrei) Voraussetzung.
Das detaillierte Vorgehen erfahren Sie in der Info 2.
Die Etablierung der blutbasierten Biomarker Calretinin und Mesothelin sowie die erzielten Fortschritte in der Therapie von Pleuramesotheliomen begründen das Angebot einer Früherkennung für diesen Tumortyp in geeigneten Risikokollektiven. Daher wird seit 2025 das Erweiterte Vorsorgeangebot zur Früherkennung von Mesotheliomen (EVA-Mesothel) bundesweit sukzessive allen Versicherten mit der Berufskrankheit Nr. 4103 angeboten.
Interessierte Ärztinnen und Ärzte können durch die Unfallversicherungsträger zukünftig bundesweit beauftragt werden, wenn sie erfolgreich an dem ÄKWL-zertifizierten E-Learning teilgenommen und der anschließenden Veröffentlichung ihrer beruflichen Kontaktdaten zugestimmt haben.
Prof. Dr. Thomas Brüning
Dr. Christian Eisenhawer
Dr. Roland Heipel
Dr. Ingolf Hosbach
Dr. Georg Johnen
Nina Kaiser, M. Sc.
Dr. Dirk Taeger
Dr. Daniel Weber
Dr. Simon Weidhaas
Dr. Thorsten Wiethege
IPA
Beteiligte Unfallversicherungsträger an der Pilotphase von EVA-Mesothel:
Für eine ärztliche Teilnahme sowie Beauftragung für EVA-Meosthel sind folgende Schritte notwendig:
BAuA. Nationales Asbest Profil Deutschland, 2. Auflage. Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2020, doi: 10.21934/baua:bericht20200427
DGHO, DGP, AIO. Stellungnahme zur Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V Nivolumab (Pleuramesotheliom, Erstlinie, in Kombination mit Ipilimumab); 22.10.2021; nivolumab-neues-anwendungsgebietpleuramesotheliom-mit-ipilimumab-dgho-dgp-aio-stellungnahme-20211022.pdf, abgerufen am 01.12.2025
GBA. Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a SGB V: Nivolumab (neues Anwendungsgebiet: Malignes Pleuramesotheliom, Erstlinie, Kombination mit Ipilimumab), BAnz AT 31.01.2022 B3
Johnen G, Burek K, Raiko I, Wichert K, Pesch B, Weber DG, Lehnert M, Casjens S, Hagemeyer O, Taeger D, Brüning T. Prediagnostic detection of mesothelioma by circulating calretinin and mesothelin – a case-control comparison nested into a prospective cohort of asbestos-exposed. Workers Sci Rep 2018; 8:14321, doi: 10.1038/s41598-018-32315-3
Kraus T, Teschler H, Baur X et al. Diagnostik und Begutachtung asbestbedingter Berufskrankheiten, AWMF online, 11/2020, Version 2.1
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