Projektkürzel: IPA-115-UV-Hautkrebs; FF-DGUV-FB181
Projektlaufzeit: 11/2012 - 12/2015
Deskriptoren: Lichtschädigung, Aktinische Keratosen, UV-Strahlenexposition
Anlass / Ziel: Plattenepithelkarzinome der Haut einschließlich aktinischer Keratosen (AK) weisen eine Inzidenz von 29 Neuerkrankungen auf 100.000 Einwohner pro Jahr auf und können durch berufliche Exposition gegenüber UV-Strahlung verursacht werden. Primäres Ziel der als Multicenter-Studie durchgeführten Fall-Kontrollstudie ist die Abschätzung des Risikos einer UV-Exposition (berufliche und außerberufliche, kumulative und intermittierende) auf die Entstehung spontaner Plattenepithelkarzinome und Basalzellkarzinome. Darüber hinaus soll eine weitere Validierung und Untersuchung der Praktikabilität der in Teil 1 des Forschungsprojekts (IPA-93-UV-Strahlung und Hautkrebs, FF-DGUV-FB170) entwickelten Instrumente zur Quantifizierung der Lichtschädigung sowie der individuellen beruflichen und außerberuflichen Exposition gegenüber UV-Strahlung beim Plattenepithelkarzinom und beim Basalzellkarzinom der Haut erfolgen.
Umsetzung des Projekts: Im Teilprojekt 1 der Multicenter-Studie („Durch UV-Strahlung induzierte Bösartige Hauttumore - Erarbeitung und Evaluation von versicherungsrechtlich relevanten Abgrenzungskriterien beruflich gegenüber nicht beruflicher Verursachung“, FF-DGUV-FB 170) wurden Instrumente zur validen und reliablen Erfassung und Quantifizierung der Lichtschädigung sowie der individuellen Exposition gegenüber UV-Strahlung entwickelt, die eine adäquate, evidenz-basierte und einheitliche Abgrenzung von beruflich und außerberuflich verursachter UV-Strahlung erlauben werden. Im Teil 2 sollen anhand einer bevölkerungsbasierten Fall-Kontrollstudie mit zwei Fallgruppen (A: inzidente spontane Plattenepithelkarzinome; n=700; B: inzidente spontane Basalzellkarzinome; n=700) und einer Kontrollgruppe (kein inzidentes oder prävalentes Plattenepithel- oder Basalzellkarzinom; n=1000) Risikofaktoren für die Entstehung spontaner Plattenepithelkarzinome und Basalzellkarzinome unter besonderer Berücksichtigung beruflicher und außerberuflicher UV-Exposition ermittelt werden.
Durch den Aufbau von lokalen Praxisnetzwerken zur Rekrutierung von Fällen und durch Ziehung von Kontrollen ohne kutane Malignome mit Hilfe der Einwohnermeldeämter soll ein Bevölkerungsbezug hergestellt und damit die Generalisierbarkeit der Studienergebnisse sichergestellt werden. Beide Gruppen (Fälle und Kontrollen) werden in den jeweiligen Erhebungszentren untersucht. Die Erfassung der UV-Exposition (klinisch-dermatologische Untersuchung und Anamneseerhebung) erfolgt durch geschulte ärztliche Untersucher. Die Präventionsdienste der UV-Träger werden in die Ermittlung der UV-Exposition mit einbezogen.
Kooperationspartner: