Bei laufendem Draht besteht die Möglichkeit der Schlingenbildung sowohl bei waagerechtem Abzug als auch beim Abzug nach oben von einem losen Drahtbund. Zudem besteht immer die Gefahr, dass der Draht reißen kann und dann Personen durch Herumschleudern verletzen könnte.
Die Schlingenbildung oder die Gefahr durch Schlingenbildung kann verhindert werden durch:
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geeignete Führung des Drahtes, z. B. durch Rohre, Trichter oder Käfige
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falls eine Führung des Drahtes nicht möglich ist, sind geeignete zwangsläufig wirkende Abschalteinrichtungen vorzusehen. Diese Abschalteinrichtungen sollten derart konstruiert sein, dass sie den Draht bei normalem Lauf passieren lassen, jedoch bei einer Schlingenbildung oder Anhäufung von Draht, die Draht ziehende Maschine gestoppt wird.
Die Beseitigung von Störungen am Draht darf nicht bei laufendem Draht vorgenommen werden.
Sollte es zu einem Drahtbruch mit wegfliegenden Drahtteilen kommen können, so sind Verdeckungen vorzusehen, die in der möglichen Flugrichtung dieser Drahtteile derart angeordnet sind, dass Personen nicht verletzt werden können.
Sofern die eingesetzten Verdeckungen keinen ausreichenden Schutz vor Wegfliegen von Drahtteilen bieten, so sind zusätzliche Schalteinrichtungen vorzusehen, die bei Drahtbruch den Antrieb abschalten.
Lassen sich die Verdeckungen öffnen, so sind die den Draht bewegenden Einrichtungen durch das Öffnen der Verdeckungen stillzusetzen.