Aufgaben

Die Landesverbände der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung übernehmen gemeinsame landesbezogene Aufgaben ihrer Mitglieder auf den Gebieten der Prävention und der Rehabilitation:

  • Träger der Gemeinsamen Landesbezogenen Stellen (GLS) nach SGB VII § 20, Abs. 2
  • Aktivitäten im Bereich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
  • Koordination des Arbeitsschutzes und Kooperation mit den für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörden im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA)
  • Koordinierung und Steuerung der landesbezogenen Gesundheitsziele im Rahmen der Nationalen Präventionsstrategie nach dem Präventionsgesetz
  • Organisation der medizinischen Rehabilitation durch Beteiligung von Ärzten, Krankenhäusern, Reha-Kliniken und ambulanter Reha-Einrichtungen an den berufsgenossenschaftlichen Heilverfahrensarten
  • Information und Fortbildung der Ärzte und ihrer Mitarbeiter mit dem Ziel, die ärztliche Versorgung der in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherten Personen zu optimieren
  • Maßnahmen im Bereich der beruflichen und sozialen Rehabilitation zur Organisation der Beratung und Betreuung Unfallverletzter
  • Abschluss regionaler Vereinbarungen mit Leistungserbringern
  • Fortbildung der Mitarbeiter der Unfallversicherungsträger
  • Bearbeitung von Anträgen nach dem Sozialdienstleister Einsatz Gesetzes (SodEG) für soziale Dienstleister im Bereich Rehabilitation und Erste Hilfe (SodEG EH)