Die Prüf- und Zertifizierungsstellen im DGUV Test führen seit mehr als 40 Jahren Produktprüfungen durch auf der Basis des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) sowie von EG-Richtlinien und sonstigen Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen.
Welches Zertifikat vergeben werden kann, wenn die Anforderungen eingehalten werden, hängt vom Produkt und ggf. den Kundenwünschen ab. Folgende Zertifikate und Prüfzeichen werden derzeit im DGUV Test vergeben (in Klammern die Abkürzungen, die in der Datenbank Geprüfte Produkte verwendet werden):
GS-Zertifikat (GS)
Ein GS-Zertifikat kann vergeben werden, wenn das Produkt dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) unterliegt. Das Produkt darf mit dem GS-Zeichen gekennzeichnet werden.
EU/EG-Baumusterprüfbescheinigung
Eine EU/EG-Baumusterprüfbescheinigung kann vergeben werden, wenn das Produkt einer Richtlinie unterliegt, die eine EU/EG-Baumusterprüfung als ein Konformitätsbewertungsverfahren für das Produkt vorsieht. Mit dieser Prüfbescheinigung wird kein Prüfzeichen vergeben.
Produkte die unter die Schiffsausrüstungsrichtlinie fallen, sind mit dem speziellen Konformitätskennzeichen ("Steuerrad") zu versehen (in der Datenbank werden diese Produkte gesondert mit EG A gekennzeichnet).
DGUV Test Zertifikat (DT)
Für Produkte, die durch eine der Prüf- und Zertifizierungsstellen des DGUV Test geprüft und zertifiziert wurden, kann ein DGUV Test-Zertifikat ausgestellt werden, die zum Anbringen des DGUV Test Zeichens berechtigt.
Wird zusätzlich zu einer EU/EG-Baumusterprüfbescheinigung ein Prüfzeichen gewünscht, kann in der Regel eine Zeichengenehmigung (ZG) erteilt werden, die zum Anbringen des DGUV Test Zeichens berechtigt.
DGUV Test Zeichen für einen Teilaspekt
DTmZ: Nur der Teilaspekt wurde geprüft und zertifiziert.
DTmZmS: Der Teilaspekt wurde geprüft und zertifiziert. Außerdem wurde eine umfassende Baumusterprüfung durchgeführt.
Auf einem DGUV Test Zeichen können maximal zwei Teilaspekte enthalten sein.
Baumusterprüfbescheinigung (BM)
Eine Baumusterprüfbescheinigung kann vergeben werden, wenn das Produkt zwar einer EG-Richtlinie unterliegt, aber für dieses Produkt keine EG-Baumusterprüfung vorgesehen ist (z.B. für Maschinen, die nicht unter Anhang IV der Maschinenrichtlinie fallen). Mit dieser Prüfbescheinigung wird kein Prüfzeichen vergeben.
Bei einer Prüfung von Unterlagen (PU) wird überprüft, ob die Normen oder andere Prüfgrundlagen korrekt angewendet wurden, und eine Bescheinigung darüber erstellt, dass diese Unterlagen den Vorschriften entsprechen.
Qualitätsmanagementsysteme (QS)
Qualitätsmanagementsysteme sind ein wirkungsvolles Instrument für die Organisation eines Unternehmens. Die Zertifizierung erfolgt nach der Norm DIN EN ISO 9001, nach den Vorgaben europäischer Richtlinien oder entsprechend der Module des europäischen Ratsbeschlusses (Module D, E, H). Grundlage für die Prüfung und Zertifizierung ist die Prüf- und Zertifizierungsordnung der Prüf- und Zertifizierungsstellen im DGUV Test.
Mehr Informationen zu GS- und DGUV Test Zeichen finden Sie im Bereich "Prüfzeichen".
Der DGUV Test Leitfaden "Zertifikate" gibt einen Überblick über die verschiedenen Zertifikatsarten, die von den Prüf- und Zertifizierungsstellen ausgestellt werden: