Die Zulassungsvoraussetzungen für den Studiengang ergeben sich aus § 4 der Prüfungsordnung (PDF, 619 kB, nicht barrierefrei) :
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Die Zulassungsvoraussetzungen zum Studiengang an der HGU sind erfüllt, wenn der Nachweis über eine Hochschulzugangsberechtigung nach den einschlägigen landesrechtlichen Regelungen vorliegt und die besondere Zulassungsvoraussetzung nach Absatz 2 erfüllt ist. Liegt keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung vor, sind vor Einschreibung die Kenntnisse der deutschen Sprache durch eine bestandene DSH-Prüfung (Niveau 2) in der jeweils gültigen Fassung nachzuweisen. Der Nachweis kann auch durch eine bestandene DSH-Prüfung einer anderen deutschen staatlichen Hochschule erfolgen.
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Besondere Zulassungsvoraussetzung für den Studiengang ist ein mit einem Unfallversicherungsträger oder einer Einrichtung der Unfallversicherungsträger begründetes Arbeits- oder Dienstverhältnis.
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Die Einschreibung zum Studium ist zu versagen, wenn die Voraussetzungen nach Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 nicht vorliegen. Sie kann versagt werden, wenn in demselben oder einem inhaltlich vergleichbaren Studiengang eine Leistung endgültig nicht erbracht wurde, die für den Abschluss des angestrebten Studiengangs erforderlich wäre, wenn die erforderlichen Sprachkenntnisse nach Absatz 1 Satz 2 nicht vorliegen oder wenn Form und Frist des Immatrikulationsantrages nicht eingehalten sind. Die Zulassung ist mit Wirkung vom Zeitpunkt der Aufnahme zurückzunehmen, wenn sie durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung herbeigeführt wurde oder sich nachträglich ergibt, dass Versagungsgründe nach Satz 1 vorgelegen haben.
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Über die Zulassung entscheidet das Prüfungsamt.
Entsprechend muss für die Aufnahme des Studiums daher eine Hochschulzugangsberechtigung gem. § 60 HessHG (z. B. allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife, Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte) und ein Beschäftigungsverhältnis bei einem Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung vorliegen. Die Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen im Lande Hessensteht hier zur Verfügung.
Zur Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Unfallversicherungsträger stehen auf der Internetseite der DGUV eine Übersicht der Träger sowie aktuelle Stellenangebote der Träger zur Verfügung.
Bei Fragen zur formalen oder individuellen Eignung können sich Studieninteressierte an das Studiensekretariat wenden.