Fahrerlose Flurförderzeuge benötigen für Notfälle und zur Instandhaltung manuell zu betätigende Steuereinrichtungen. Neben im Flurförderzeug eingebauten Steuereinrichtungen können auch kabelgebundene oder kabellose Steuereinrichtungen verwendet werden.
Die DIN EN ISO 3691-1 "Sicherheit von Flurförderzeugen. Sicherheitsanforderungen und Verifizierung. Teil 1: Motorkraftbetriebene Flurförderzeuge mit Ausnahme von fahrerlosen Flurförderzeugen, Staplern mit veränderlicher Reichweite und Lastentransportfahrzeugen" enthält Anforderungen an kabelgebundene und kabellose manuelle Steuereinrichtungen für Flurförderzeuge mit Fahrer.
In einer Diskussionsrunde zwischen Herstellern von fahrerlosen Flurförderzeugen, Herstellern von Schutzeinrichtungen, Mitarbeitern des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sowie den zuständigen Mitarbeitern im Fachbereich "Handel und Logistik", Sachgebiet "Fördern, Lagern, Logistik im Warenumschlag" der DGUV im März 2014 wurden folgende, manuell gesteuerten Betriebsarten fahrerloser Flurförderzeuge diskutiert.
Unter Berücksichtigung und Diskussion der Forderungen aus der DIN EN ISO 3691-1 wurde die Verwendung von Smartphones oder Tablet-PC´s (im Folgenden nur noch Tablets genannt) zur manuellen Steuerung (für Notfälle und zur Instandhaltung) fahrerloser Flurförderzeuge unter folgenden Bedingungen als akzeptabel erachtet.
Maßnahmen wie bei Ziffer 2
Maßnahmen wie bei Ziffer 3, jedoch mit geringeren Werten (Geschwindigkeit, Weg)
Diese Betriebsart ist nicht vorgesehen bzw. sicherheitstechnisch nicht zu bewältigen. Sie muss daher technisch verhindert werden.
Hierbei handelt es sich um ein "normales" Flurförderzeug, es gelten die Anforderungen in DIN EN ISO 3691-1, 4.4.2.6 a) und c).
Aktuelle Informationen und Regelwerke, die allgemeine Anforderungen enthalten
Schmalgänge im Sinne der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" sind Verkehrswege für Flurförderzeuge in Regalanlagen ohne beidseitigem Sicherheitsabstand von jeweils mindestens 0,50 m zwischen den am weitesten ausladenden Teilen der Flurförderzeuge einschließlich ihrer Last und festen Teilen der Umgebung.
Die DIN EN ISO 3691-4 "Flurförderzeuge - Sicherheitstechnische Anforderungen und Verifizierung – Teil 4: Fahrerlose Flurförderzeuge und ihre Systeme" enthält Beschaffenheitsanforderungen für fahrerlose Flurförderzeuge. Danach muss u.a. ein fahrerloses Flurförderzeug mit berührungslos wirkenden Personenerkennungssystemen nach Erkennen eines in der Norm aufgeführten stehenden Prüfkörpers zum Stillstand kommen bevor feste Teile des Flurförderzeugs auf den Prüfkörper auftreffen.
In Tabellen in Anhang A der Norm sind erforderliche Sicherheitsmaßnahmen, zulässige Fahrgeschwindigkeiten und Bereichsbezeichnungen in Abhängigkeit von seitlichen und frontalen Sicherheitsabständen bei den Fahrzeugen aufgeführt. Zeile 5c in Tabelle A.2 beschreibt den Einsatz der Geräte in Schmalgängen. Diese Beschreibung enthält z. B. die Vorgaben, dass
In Anhang A.2.3.1 dieser Norm wird der eingeschränkte Bereich wie folgt beschrieben:
"Ein Bereich mit unzureichendem Freiraum, der nicht durch Personenerkennungseinrichtungen entsprechend 4.8.2.1 (der Norm) geschützt werden kann, muss als „eingeschränkter Bereich" bezeichnet und entsprechend gekennzeichnet sein.
BEISPIEL Beispiele für eingeschränkte Bereiche können Blocklager oder Schmalgänge (en: very narrow aisle (VNA)) sein.
Dabei wird davon ausgegangen, dass durch die Sensoren am fahrerlosen Flurförderzeug kein ausreichender Personenschutz im Schmalgang gegeben ist.
Die DIN 15185-2:2013-10 "Flurförderzeuge – Sicherheitsanforderungen – Teil 2: Einsatz in Schmalgängen" enthält in Deutschland Beschaffenheitsanforderungen für Schutzsysteme und Betriebsbestimmungen beim Einsatz von Flurförderzeugen in Schmalgängen. Im Vorwort wird aufgeführt, dass die dort enthaltenen Anforderungen zusätzlich zu den Anforderungen der beiden Basisnormen für personengesteuerte Flurförderzeuge gilt. Dies sind die DIN EN ISO 3691-1 "Flurförderzeuge - Sicherheitstechnische Anforderungen und Verifizierung – Teil 1: Motorkraftbetriebene Flurförderzeuge mit Ausnahme von fahrerlosen Flurförderzeugen, Staplern mit veränderlicher Reichweite und Lastentransportfahrzeugen" und DIN EN ISO 3691-3 "Flurförderzeuge - Sicherheitstechnische Anforderungen und Verifizierung – Teil 3: Zusätzliche Anforderungen für Flurförderzeuge mit hebbarem Fahrerplatz und Flurförderzeuge, die zum Fahren mit angehobener Last ausgelegt sind".
Bei der Erarbeitung der DIN 15185-2 wurde kein Bezug für fahrerlose Flurförderzeuge auf die DIN EN ISO 3691-4 gemacht, da damals nur ein unzureichender, seit Jahren nicht weiter bearbeiteter Entwurf dieser Norm (als reine ISO-Norm) vorlag. Die Anforderungen der DIN 15185-2 können aber bei der Durchführung einer Risiko- bzw. Gefährdungsbeurteilung für fahrerlose Flurförderzeuge als hilfreiche Hinweise, die den Stand der Sicherheitstechnik beim Einsatz personengesteuerter Flurförderzeuge darstellen, herangezogen werden.
Die DIN 15185-2 enthält in Abschnitt 4.3 u.a. Anforderungen an die Dimensionierung der Schutzfelder von am Flurförderzeug angebrachten Personenschutzsystemen und an welchen Positionen im Schmalgang ein bestimmter Prüfkörper erkannt werden muss (*). Für von Personen gesteuerten Flurförderzeugen ist dann ein ausreichender Personenschutz gegeben, wenn außerdem auch die anderen Bedingungen dieser Norm eingehalten sind. Wenn die am fahrerlosen Flurförderzeug angebrachten Sensoren die o.g. Anforderungen erfüllen, kann bei vergleichbaren Betriebszuständen ebenfalls ein ausreichender Personenschutz angenommen werden.
Beim Einsatz fahrerloser Flurförderzeuge in Schmalgängen sind verschiedene Betriebsarten denkbar, die unterschiedliche Sicherheitsmaßnahmen erforderlich machen.
1. In den Schmalgängen, in denen fahrerlose Flurförderzeuge fahren, befinden sich systembedingt keine Fußgänger (d.h. es erfolgt in diesen Gängen nie eine Kommissionierung durch Fußgänger)
2. In den Schmalgängen, in denen fahrerlose Flurförderzeuge fahren, befinden sich systembedingt Fußgänger (d.h. es erfolgt auch eine Kommissionierung durch Fußgänger)