In der DIN EN 16252:2012 ist gefordert, dass die Ränder des Aufgabe-Förderbands (Grube) von horizontalen Ballenpressen speziell gesichert sein müssen. Hintergrund ist, dass verhindert werden soll, dass Personen auf das Förderband fallen und in die Presskammer geraten - hier kann es zu Quetschungen kommen, die schwere oder tödliche Verletzungen zur Folge haben. Eine Absicherung kann entweder durch ein Geländer mit min. 110 cm Höhe (gemessen von der Referenzebene), mit einer sensitiven Schutzeinrichtung (z.B. Transpondersystem) oder alternativ mit einer Steuerungseinrichtung ohne Selbsthaltung für das Fördersystem erfolgen. Diese Forderung gilt unabhängig von den Reißleinen, welche als Not-Halt dienen, mit denen das Zuführ-Förderband gem. DIN EN 16252 zusätzlich ausgestattet sein muss. Zudem ist eine Kennzeichnung der offenen, ungeschützten Kanten der Grube erforderlich.
Bei älteren horizontalen Ballenpressen, die vor der Veröffentlichung der aktuell gültigen Norm in Verkehr gebracht wurden, kann es sein, dass keine der o.g. Absicherungen vorhanden ist. Hier ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen, ob die Maschine gemäß §3 Absatz 7 der BetrSichV noch dem Stand der Technik entspricht, um das hohe Gefahrenpotenzial zu berücksichtigen. Ist dies nicht der Fall, kann die Nachrüstung einer der drei o.g. Forderungen der Norm schwere und tödliche Unfälle verhindern. Ergänzende Hilfestellungen zur "Anpassung an den Stand der Technik" gibt die EmpfBS 1114, welche u.a. beschreibt, dass das TOP-Prinzip anzuwenden ist.