Expertenqualifizierung

DGUV Grundsatz 315-201: Anforderungen an die Ausbildung von fachkundigen Personen für die Überprüfung und Beurteilung der Beleuchtung von Arbeitsstätten

DGUV Grundsatz 315-201

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Dieser Grundsatz enthält Anforderungen an die Ausbildung von fachkundigen Personen für die Überprüfung und Beurteilung der Beleuchtung von Arbeitsstätten. Sicherheitsbeleuchtung und optische Sicherheitsleitsysteme sind nicht Gegenstand der Ausbildung nach diesem Grundsatz.

Ausbildungsträger müssen über geeignetes Fachpersonal, Messgeräte, Praxisfelder, Medientechnik und Räumlichkeiten verfügen bzw. diese zur Verfügung stellen.

Als Ausbilder für fachkundige Personen für die Überprüfung und Beurteilung der Beleuchtung von Arbeitsstätten kann tätig werden, wer - entsprechend der zugewiesenen Lehreinheit - aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung mit den Inhalten und der Anwendung der einschlägigen Rechtsgrundlagen vertraut ist, umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet der Beleuchtung hat, praktische Erfahrungen bei der Messung und Beurteilung der Beleuchtung hat, Ausbildungskonzepte vermitteln kann und die entsprechende Ausbildungskompetenz besitzt.

Anmerkung: Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass es für Unternehmen, Kommunen und andere Arbeitgeber keine generelle Verpflichtung gibt, Personen nach diesem Grundsatz ausbilden zu lassen. Fachkundige Person für die Überprüfung und Beurteilung der Beleuchtung von Arbeitsstätten wird man durch eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit (dazu zählen auch ausgebildete Sicherheitsfachkräfte mit Fachkenntnissen) oder durch eine Ausbildung nach diesem Grundsatz.

Um in die Liste der Ausbildungsträger auf dieser Webseite aufgenommen zu werden, nutzen Sie bitte die Selbsterklärung und senden diese ausgefüllt und unterschrieben an den Fachbereich Verwaltung im Sachgebiet Beleuchtung:

Sachgebiet Beleuchtung
Herrn Gerold Soestmeyer
Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI)
Hunscheidtstr. 18
44789 Bochum

Wir bitten zusätzlich die ausgefüllte Selbsterklärung per E-mail an zu senden.

Selbsterklärung (DOCX, 91 kB)

Sachgebiet Beleuchtung

Durch die Selbsterklärung verpflichten sich die Ausbildungsträger, dass bei der von Ihnen angebotenen Ausbildung die Inhalte des Grundsatzes 315-201 berücksichtigt sind.

Das Sachgebiet Beleuchtung übernimmt keine Gewährleistung für die ordentliche Durchführung der Ausbildung.

Auf Anfrage sendet der Fachbereich Verwaltung den Ausbildungsträgern einen Vordruck zu, mit dem diese ihren Ausbildungsteilnehmern die Teilnahme bescheinigen können.

Dies ist keine Verpflichtung und kann zusätzlich zu den eigenen Bescheinigungen der Ausbildungsträger erfolgen.