Das Sachgebiet "Barrierefreie Arbeitsgestaltung" hat sich zum Ziel gesetzt, dazu beizutragen, die Bildungs- und Arbeitswelt barrierefrei zu gestalten. Das bedeutet, dass Menschen unabhängig von körperlichen, seelischen oder geistigen Einschränkungen ohne fremde Hilfe selbstbestimmt an den Bildungs- und Arbeitsprozessen teilhaben können. Hierzu ist es erforderlich, Bildungseinrichtungen, Arbeitsstätten, Arbeitsplätze, Arbeitsmittel und das Umfeld barrierefrei zu gestalten. Zu den sich daraus ergebenden Fragestellungen von Versicherten und Verantwortlichen in Bildungseinrichtungen und Unternehmen werden im Sachgebiet entsprechende Handlungshilfen erarbeitet.
Barrierefreiheit ermöglicht grundsätzlich allen Menschen – ob Beschäftigten, Lernenden oder Kunden – Räumlichkeiten, Informationsangebote oder Arbeitsmittel selbstständig zu nutzen. Bei einer barrierefreien Gestaltung sind dabei insbesondere folgende Gesichtspunkte zu betrachten:
Um Barrierefreiheit zielorientiert in die Bildungs- und Arbeitswelt einzubringen, konzentriert sich das Sachgebiet auf die Präventionsleistungen Beratung, Information und Qualifizierung von Unfallversicherungsträgern (UV-Träger) und die von diesen betreuten Bildungseinrichtungen und Unternehmen.
Die Beratung erfolgt bei grundsätzlichen Fragestellungen über die Aufsichtspersonen oder weiterer Präventionsberatende der UV-Träger. Bei Bedarf können diese einen Kontakt zur unmittelbaren Beratung durch das Sachgebiet herstellen.
Durch die Beteiligung an der Arbeit in nationalen und internationalen Normungsgremien wird auf die barrierefreie Gestaltung von Produkten, Dienstleistungen, Gebäuden und deren Umfeld hingewirkt.
Fachportal Barrierefreie Arbeitsgestaltung
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