Ein DGUV Test Zeichen mit Zeichenzusatz wird vergeben, wenn ein besonderer Teilaspekt geprüft wurde.
Umfassende Baumusterprüfung und spezielle Prüfung und Zertifizierung von Teilaspekten
Wurde zusätzlich zum gesamten Baumuster ein spezieller Teilaspekt geprüft, enthält das DGUV Test Zeichen zusätzlich zum Zeichenzusatz den Hinweis "Sicherheit geprüft" (DTmZmS).
Zur Zeit gibt es folgende Zusätze:
Gute Sichtbarkeit ist in vielen Bereichen entscheidend für die Sicherheit von Personen, etwa im Straßenverkehr, auf Baustellen, im innerbetrieblichen Transport und Verkehr, im Hafenumschlag oder auf Flughäfen. Bei diffusen Lichtverhältnissen oder Schattenwurf sind Beschäftigte allerdings trotz Warnkleidung nicht immer gut sichtbar. Um diese Lücke zu schließen, arbeiten Herstellerfirmen an Lösungen für aktiv leuchtende Warnkleidung, die aber eine Gefährdung von Personen, z.B. durch Blendung ausschließt.
Der Zeichenzusatz wird im Rahmen der Prüfung von Ringbüchern vergeben.
Die DGUV Vorschrift 17 ist die Unfallverhütungsvorschrift für Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung. Der Zusatz wird für Anschlagmittel vergeben, die nach den Kriterien dieser Vorschrift geprüft wurden und in diesem Bereich eingesetzt werden.
Mit dem Zeichenzusatz soll insbesondere ausgesagt werden, dass die Bedienperson bei der Nutzung dieses Produkts bzw. des unvollständigen Produkts (hier: Laborsystemeinschübe) gegen elektrischen Schlag und Kontakt mit berührungsgefährlicher Spannung geschützt ist.
Geprüft wurden von uns unter diesem Prüfzeichen Arbeitsmittel, die sich auf Grund ihrer ergonomischen Gestaltung in der Praxis durch eine besonders gute Handhabbarkeit (ergonomisch sinnvoll) auszeichnen. Prüfgrundlagen waren entweder Normen oder unsere DGUV Vorschriften.
Der Zeichenzusatz Hygiene geprüft sagt aus, dass die Anforderungen an eine hygienegerechte Gestaltung von Produkten in der Nahrungsmittelbranche, bei deren Verwendung Hygienerisiken im Rahmen ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung entstehen können (z.B. Maschinen, Komponenten, Ausrüstungen), ausreichend gut erfüllt werden.
Grundlage der Prüfung bilden die Hygieneanforderungen aus dem Anhang I der EG-Maschinenrichtlinie sowie dem einschlägigen Normenwerk, z.B. DIN EN 1672-2, DIN EN ISO 14159.
Der Zeichenzusatz wird vergeben, wenn bei der Prüfung von Luftbefeuchtern die hygienischen Anforderungen nach GS-DP-23 gemäß VDI 6022 erfüllt sind.
Die Prüfgrundsätze finden Anwendung bei der Teil- und Gesamtprüfung sowie bei der Zertifizierung von Komponenten der funktionalen Sicherheit (Safety). Sie sind dann anzuwenden, wenn die Eignung einer Safety-Komponente im Hinblick auf die Security festgestellt werden soll, können aber nicht alleinige Prüfgrundlage sein. Die Prüfung und Zertifizierung ermöglicht frühzeitig Mängel in der IT-Sicherheit von Safety-Komponenten aufzudecken sowie zu beseitigen und unterstützt damit die Produktsicherheit von Maschinen und Anlagen.
Ziel dieses Prüfverfahrens ist es, durch Langzeittests zu bestätigen, dass die Luftbefeuchtungsanlage infolge einer optimierten Anlagentechnik funktionssicher und hygienisch einwandfrei arbeitet. Zusätzlich wird aber auch auf Aspekte einer fachgerechten Beratung zur Planung und Installation sowie einer optimierten Wartung Wert gelegt. Die Anlage erhält nach bestandener Prüfung das DGUV Test Zeichen „Optimierte Luftbefeuchtung“.
Dieses DGUV Test Zeichen (DTmZ) wird vergeben, wenn nur ein Teilaspekt eines Produktes geprüft wurde. Eine umfassende Baumusterprüfung war nicht Bestandteil der Prüfung und Zertifizierung, kann aber ggf. im Rahmen einer Prüfung für das GS-Zeichen erfolgt sein. Zur Zeit gibt es folgende Zusätze:
Der Zeichenzusatz wird vergeben, wenn bei der Prüfung von Sleeves für Flexodruckmaschinen der Ableitwiderstand den Anforderungen des Prüfgrundsatzes GS-DP-04 entsprechen.
Bei der Prüfung steht der Teilaspekt der zielgerichteten Funktion des Assistenzsystems und dessen Zuverlässigkeit im Vordergrund.
Dieser Zeichenzusatz wird für Aufbau- und Verwendungsanleitungen von Arbeits- und Schutzgerüsten nach erfolgreicher Prüfung und Zertifizierung vergeben. Geprüft wird die Konformität zu den inhaltlichen und technischen Prüfkriterien des Prüfgrundsatzes GS-BAU 11, einschließlich der praktischen Umsetzung der Regelausführung.
Die sicherheitsrelevanten Funktionen werden, gemäß der aufgeführten Norm, mit einer Leistungsfähigkeit erfüllt, die dem SILCL 2 entspricht.
Das Zeichen kann für Bauteile vergeben werden, für die ein Betreten nicht zulässig ist. In einer Prüfung nach dem Prüfgrundsatz "GS-BAU-18" wird u.a. nachgewiesen, dass das Bauteil einen ausreichenden Widerstand gegen den Aufprall einer darauf stürzenden Person bietet.
Der Zeichenzusatz wird vergeben, wenn bei der Prüfung von Bogenoffset-Druckmaschinen die Anforderungen von GS-DP-02 oder bei der Prüfung von Maschinen zur Verarbeitung von PUR-Klebstoffen die Anforderungen von GS-DP-03 erfüllt sind.
Der Zeichenzusatz EMV geprüft bedeutet, dass das geprüfte Produkt die Anforderungen der europäischen Richtlinie über elektromagnetische Verträglichkeit (EMV-Richtlinie) 2014/30/EU zur Verursachung elektromagnetischer Störungen und zur Beeinträchtigung durch solche Störungen einhält, insbesondere die Anforderungen der für das geprüfte Produkt einschlägigen harmonisierten Normen zur EMV-Richtlinie.
Der Zeichenzusatz wird vergeben, wenn bei der Prüfung von Trocknern für Druckmaschinen die Anforderungen GS-DP-07 erfüllt sind.
Der Zeichenzusatz wird vergeben, wenn bei der Prüfung von Druckmaschinen die Anforderungen GS-DP-07 erfüllt sind.
Der Zeichenzusatz Funktionale Sicherheit geprüft bestätigt, dass die Umsetzung sicherheitsrelevanter Steuerungs- und Schutzfunktionen den Anforderungen der Normen funktionaler Sicherheit entspricht. Der Prüf- und Bewertungsumfang beinhaltet dabei alle im Produkt verwendeten Technologien, z. B. Elektronik, Pneumatik und Hydraulik. Als Prüfgrundlagen kommen dabei üblicherweise die unter der EG-Maschinenrichtlinie harmonisierten einschlägigen Normen für die funktionale Sicherheit wie z. B. EN ISO 13849 Teil 1 und 2 zur Anwendung.
Der Zeichenzusatz Gasmesstechnisch geprüft (Tested for gas sampling) bestätigt, dass eine Prüfröhrchen-Messeinrichtung mit der erforderlichen Zuverlässigkeit Gase und Dämpfe in der Luft im angegebenen Messbereich messen kann. Eine funktionsfähige Prüfröhrchen-Messeinrichtung besteht dabei mindestens aus einem Prüf- oder Sorptionsröhrchen und der dazu passenden Pumpe.
Grundlage der Prüfung sind die Normen DIN EN 1076 „Exposition am Arbeitsplatz – Messung von Gasen und Dämpfen mit pumpenbetriebenen Probenahmeeinrichtungen – Anforderung und Prüfverfahren“ und DIN EN ISO 17621:2015-12 „Arbeitsplatzatmosphäre - Kurzzeitprüfröhrchen-Messeinrichtungen; Anforderungen und Prüfverfahren“.
Bei einer kontinuierlich zu betreibenden Pumpe werden zusätzliche Anforderungen der Norm DIN EN ISO 13137:2014-03 „Arbeitsplatzatmosphäre - Pumpen für die personenbezogene Probenahme von chemischen und biologischen Arbeitsstoffen - Anforderungen und Prüfverfahren“ herangezogen.
Der Zeichenzusatz bestätigt die bestandene Prüfung der lichten Maße für den Durchstieg und der Belastungsanforderungen an die Auftrittkante von Dachfensterrahmen nach DIN 18160-5:2016 für den Dachausstieg bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten, insbesondere Vermeidung von Absturzgefahren (z.B. infolge Rahmenbruch).
Der Zeichenzusatz Gefahrstoffgeprüft Schweißrauchabscheideklasse W3 bestätigt, dass der Schweißrauchabscheider die Anforderungen der Prüfgrundlagen DIN EN ISO 21904-1 (Allgemeine Anforderungen) und DIN EN ISO 21904-2 (Bestimmung des Abschneidegrades) erfüllt.
Die Unfallverhütungsvorschrift „Kassen“ (DGUV Vorschrift 25 und 26) fordert, dass der Anreiz, ein Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut zu überfallen, nachhaltig verringert wird. Zur präventiven Abschreckung von Tätern und als Fahndungshilfe ist die nach § 6 der Unfallver-hütungsvorschrift „Kassen“ geforderte optische Raumüberwachungsanlage (ORÜA) ein wichtiges Hilfsmittel um mit qualitativ guten Bildern, Hinweise auf die Täter zu erhalten. Wichtig ist dabei, dass Täter auf den Bildern erkannt und wesentliche Phasen eines Überfalls festgehalten werden können.
Die Absaugeinrichtung für Holzstaub erfüllt bezüglich des Reststaubgehaltes der in den Arbeitsraum zurückgeführten Luft die Anforderungen auf sichere Einhaltung des angegebenen Grenzwertes von 0,1 mg/m³ (siehe auch GS-HO-07 und GS-HO-08).
Die spanbildende stationäre Holzbearbeitungsmaschine erfüllt die Bedingungen des Anhangs 1 der berufsgenossenschaftlichen Information „Holzstaub Gesundheitsschutz“ (DGUV-I 209-044, bisher BGI 739-1) für staubgeminderte Arbeitsbereiche. Soweit die Maschin dort nicht aufgeführt ist, wurde durch ein Messung nach EN 1093-9 die Einhaltung des Grenzwertes für die Konzentration von Holzstaub von 2 mg/m³ oder weniger am Arbeitsplatz geprüft (siehe auch GS-HO-05).
Der Absaugtisch, der Absaugstand oder die Absaugwand für Handschleifarbeiten hält den Grenzwert für die Konzentration von Holzstaub in der Luft von 2 mg/m³ oder weniger am Arbeitsplatz bei bestimmungsgemäß ausgeführten Handschleifarbeiten ein (siehe auch GS-HO-11).
Der Zeichenzusatz Hygiene geprüft sagt aus, dass die Anforderungen an eine hygienegerechte Gestaltung von Produkten in der Nahrungsmittelbranche, bei deren Verwendung Hygienerisiken im Rahmen ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung entstehen können (z.B. Maschinen, Komponenten, Ausrüstungen), ausreichend gut erfüllt werden.
Grundlage der Prüfung bilden die Hygieneanforderungen aus dem Anhang I der EG-Maschinenrichtlinie sowie dem einschlägigen Normenwerk, z.B. DIN EN 1672-2, DIN EN ISO 14159.
Die sicherheitsrelevante Funktion wird gemäß der aufgeführten Norm mit einer Leistungsfähigkeit erfüllt, die dem Performance Level e in der Struktur einer Kategorie 3 entspricht.
Die sicherheitsrelevante Funktion wird gemäß der aufgeführten Norm mit einer Leistungsfähigkeit erfüllt, die dem Performance Level d in der Struktur einer Kategorie 3 entspricht.
Die sicherheitsrelevanten Funktionen (SF1 und SF2) werden, gemäß der aufgeführten Norm, mit einer Leistungsfähigkeit erfüllt, die dem Performance Level d bzw. c in der Struktur einer Kategorie 3 entspricht.
Die sicherheitsrelevanten Funktionen (SF1 und SF2) werden, gemäß der aufgeführten Norm, mit einer Leistungsfähigkeit erfüllt, die dem Performance Level d bzw. c in der Struktur einer Kategorie 3 entspricht.
Mit dem Zeichenzusatz wird bestätigt, dass das Produkt geprüft ist für die Verwendung als Bespannung (Füllung) von Dachschutzwänden und Schutzwänden in Dachfanggerüsten in kollektiven Absturzsicherungen auf geneigten Dächern. Dies erfüllt die Anforderungen der EG-Richtlinien 89/654/EWG, 92/58/EWG und 92/57/EWG; in Deutschland umgesetzt mit der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).
Die zugängliche Strahlung des Produkts liegt unterhalb der Grenzwerte der Laserklasse 1 für die angegebene Wellenlänge.
Die zugängliche Strahlung des Produkts liegt unterhalb der Grenzwerte der Laserklasse 3R für die angegebene Wellenlänge.
Das Produkt ist geeignet, als trennende Schutzeinrichtung gegen CO2-Laserstrahlung verwendet zu werden.
Die Lamellen sind geeignet, als Torprofile zusammengesteckt zu werden und so als trennende Schutzeinrichtung gegen YAG-Laserstrahlung verwendet zu werden.
Das Produkt ist geeignet, als trennende Schutzeinrichtung gegen YAG-Laserstrahlung verwendet zu werden.
Der Zeichenzusatz O2-Begasung sagt aus, dass die Anforderungen an die Verwendung von Schutzgasen bzw. Schutzgasgemischen mit erhöhtem Sauerstoffanteil von > 21% eingehalten werden.
Grundlage der Prüfung bilden die Sicherheitsanforderungen aus dem Anhang I der EG-Maschinenrichtlinie.
Der Zeichenzusatz wird vergeben, wenn bei der Prüfung von Bogenoffset-Druckmaschinen verschärfte Grenzwerte für die Emission an Druckbestäubungspuder erfüllt sind.
Der Zeichenzusatz wird vergeben, wenn bei der Prüfung von Luftbefeuchtern die verschärften Anforderungen nach GS-DP-22 erfüllt sind.
Wird nicht mehr vergeben, läuft am 19.04.2024 aus.
Der Zeichenzusatz wird vergeben, wenn bei der Prüfung von Druckmaschinen zur Verarbeitung von UV-trocknenden Farben/Lacken die Anforderungen nach GS-DP-06 erfüllt sind.
Der Zeichenzusatz "Rutschhemmung A bis C" bescheinigt, dass der Bodenbelag bestimmte Rutschhemmungseigenschaften im nassbelasteten Barfußbereich aufweist. Die Prüfung erfolgt nach der DIN 51097 und der BGI/GUV-I 8527. Durch den Nachweis der entsprechenden Bewertungsgruppe ist der Hersteller berechtigt, den Bodenbelag gemäß den oben genannten Anforderungen einzusetzen.
Der Zeichenzusatz "Rutschhemmung R 9 bis 13, Verdrängungsraum V4 bis 10" bescheinigt, das der Bodenbelag bestimmte Rutschhemmungs- und Verdrängungseigenschaften aufweist. Die Prüfung erfolgt nach der DIN 51130 und der Arbeitsstättenregel ASR A1.5/1,2 (ASR "Fußböden"). Durch den Nachweis der entsprechenden Bewertungsgruppe und des Verdrängungsraumes ist der Hersteller berechtigt, den Bodenbelag im öffentlichen und gewerblichen Arbeitsbereichen gemäß den Anforderungen der Arbeitsstättenregel ASR A1.5/1,2 einzusetzen.
Dieser Zeichenzusatz bescheinigt, dass das Reflexmaterial den Anforderungen an die Mindestrückstrahlwerte nach Tabelle 5 für Reflexmaterial mit kombinierten Eigenschaften erfüllt.
Dieser Zeichenzusatz bescheinigt, dass das Reflexmaterial den Anforderungen an die Mindestrückstrahlwerte nach Tabelle 4 erfüllt.
Der Zeichenzusatz bestätigt, dass Tonerpulver unter den Bedingungen, die während des Druckprozesses im Drucker/Kopierer/Multifunktionsgerät herrschen, nur sehr geringe Emissionen freisetzen. Krebserzeugende Stoffe dürfen dabei überhaupt nicht freigesetzt werden.
Die Kennzeichnung SK geprüft ist ein freiwilliges Qualitäts- und Sicherheitszeichen für Getränkeschankanlagen und deren Bauteile nach positiver Baumusterprüfung. Die Durchführung der Prüfung erfolgt insbesondere nach den Anforderungen der Normen zu Getränkeschankanlagen (z.B. DIN 6650), sowie nach den einschlägigen Anforderungen zur Sicherheitstechnik und Hygiene an Getränkeschankanlagen.
Mit dem Zeichenzusatz "Softwaresicherheit geprüft" wird bestätigt, dass die Anforderungen der Prüfgrundlagen durch die geprüfte Software eingehalten werden. Der Zeichenzusatz kommt speziell für Software zum Einsatz, die als Werkzeug zur Herstellung oder Konfiguration sicherheitsgerichteter Anwendersoftware dient, die dann zum Beispiel in speicherprogrammierbaren Steuerungen (SPS) zum Einsatz kommt.
Der Zeichenzusatz wird vergeben, wenn bei der Prüfung von Aktenvernichtern die Anforderungen nach GS-DP-08 für Staubemissionen erfüllt sind.
Der Zeichenzusatz gilt für Industriestaubsauger und Entstauber sowie für Absaugsysteme in Dentallaboratorien. Er bestätigt, dass der Industriestaubsauger/Entstauber die Anforderungen der Prüfgrundlage DIN EN 60335-2-69, Anhang AA (Abscheidegrad, Filterwechsel, Staubentnahme aus dem Gerät, Gerätekennzeichnung, Bedienungsanleitung, etc.) bzw. das Dental-Absaugsystem die in dem Prüfgrundsatz GS-IFA-M020 beschriebenen Anforderungen erfüllt.
Beim Zeichen "Steuerung geprüft" werden die sicherheitsbezogenen Teile einer Maschinensteuerung geprüft, die in unterschiedlichen Baureihen ähnlicher Maschinen verbaut werden kann. Bei einer Prüfung für das GS- oder ET-Zeichen werden dann auf der Steuerungsseite lediglich die ordnungsgemäße Adaption sowie die mechanischen Aspekte und die elektrische Ausrüstung geprüft.
Prüfung der Wirksamkeit von Hautschutzmitteln gegenüber dem Modellirritans Natriumlaurylsulfat (Sodium Lauryl Sulfat – SLS), Identifizierung von wirksamen Hautschutzmitteln, um diese im Arbeitsschutz anwenden zu können.
Das Prüfzeichen wird für Web Based Trainings (WBT) vergeben, die als elektronische Hilfsmittel zur Unterweisung über Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit konzipiert sind und als Fertigprodukte vertrieben werden, also von der anwendenden Organisation inhaltlich nicht selbst angepasst werden können.
Wird nicht mehr vergeben, läuft aus am 18.4.2027.
Bei dem Produkt sind die Anforderungen an die Funktion eines Zustimmungsschalters erfüllt.