Die Prüf- und Zertifizierungsstellen im DGUV Test arbeiten aktiv im nationalen und europäischen Erfahrungsaustausch der Prüf- und Zertifizierungsstellen mit.
Um eine einheitliche Vorgehensweise bei der Prüfung und Zertifizierung zu gewährleisten, sind die GS-Stellen und die notifizierten Stellen verpflichtet, an den Erfahrungsaustauschkreisen (EK) teilzunehmen. In der Regel nehmen Vertreter der Marktüberwachungsbehörden als Gäste an den Sitzungen teil.
Den Vorsitz im Erfahrungsaustauschkreis 8 "Persönliche Schutzausrüstungen" (EK 8) hat die Prüf- und Zertifizierungsstelle des IFA.
Den Vorsitz im Erfahrungsaustauschkreis 9 "Maschinen/Sicherheitsbauteile" (EK 9) hat die Prüf- und Zertifizierungsstelle Nahrungsmittel und Verpackung.
Die deutschen Erfahrungsaustauschkreise sind übergreifend im Zentralen Erfahrungsaustauschkreis (ZEK) organisiert. Grundsatzbeschlüsse des ZEK, die im "Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl)" veröffentlicht wurden, sind verpflichtend für alle deutschen GS-Stellen bzw. notifizierte Stellen im Bereich der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS).
Die Beschlusslisten der Erahrungsaustauschkreise und die Grundsatzbeschlüsse können über den Internetauftritt der ZLS aufgerufen werden:
https://www.zls-muenchen.de/beschluesse/ek_zek_beschluesse/index.htm
Eine der wichtigsten Aufgaben der europäischen Koordinierung der notifizierten Stellen ist die Erarbeitung von Anwendungsempfehlungen, den "Recommendation for use" (RfU) sheets, die eine abgestimmte Position der notifizierten Stellen darstellen und ein einheitliches Vorgehen in technischen und Verfahrensfragen ermöglichen.