Allgemeines
Teilnahmeberechtigt sind alle D-Ärztinnen und D-Ärzte. Eine separate Anmeldung zum DALE-UV Verfahren ist nicht erforderlich. Das eigene, persönliche Institutionskennzeichen (IK) muss jedoch vor dem ersten Versand an den zuständigen DGUV-Landesverband gemeldet werden.
Die Übertragung von Berichten und Rechnungen erfolgt aus Datenschutzgründen verschlüsselt. Hierzu wird die TI-Anwendung KIM als alleiniges Übertragungsverfahren für das DALE-UV D-Arztverfahren genutzt. KIM-Anbieter (Provider) müssen sich bei der gematik GmbH auditieren und können frei gewählt werden.
Die zu übermittelnden DALE-UV Berichtstypen können Sie hier nachschauen.
Die Bezeichnungen / Formularnummern können Sie hier nachschauen.
Die DGUV übernimmt die Weiterleitung der Berichte an die Krankenkassen, weiterbehandelnde Ärztinennen und Ärzte und Konsiliar-Ärztinnen und Ärzten. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Daten der Empfängerinnen und Empfänger vollständig und korrekt mitgeteilt wurden. Für die Weiterleitung an die Krankenkasse muss das Institutionskennzeichen (IK) anhand der GKV-Stammdatenlisten der DGUV ausgewählt werden. Bei weiterbehandelnden- und Konsiliar-Ärztinnen und Ärzten muss die vollständige Anschrift im Bericht stehen und das Weiterleitungsmerkmal aktiviert sein.
Technik
DALE-UV auditierte Softwarehersteller für die DALE-UV Version 22.2.01 finden Sie hier.
Technische Probleme sollten natürlich möglichst schnell behoben werden, aber aufgrund der Abhängigkeit zu den verschiedenen Dienstleistern ist dies nicht immer schnell möglich. In diesem Fall können und sollten die anstehenden Berichte auf dem Postweg versendet werden. Informieren Sie dazu parallel Ihren Landesverband.
Da durch die DGUV dann keine Weiterleitung an Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenkassen erfolgt, sollten Sie die entsprechenden Kopien selbst dorthin verschicken - nicht an die DGUV (hier werden nur elektronische Berichte weitergeleitet).
Die DGUV erstellt täglich zu allen eingehenden Berichten Quittungen. Es gibt "positive" Quittungen für fehlerfreie Berichte, "Storno"-Quittungen für Dubletten und "negative" Quittungen für fehlerhafte Berichte. In den Negativ-Quittungen sind die jeweiligen Fehler aufgelistet.
Die Quittungen der DGUV erhalten Sie frühestens am Tag nach dem Versand. Sollten Sie innerhalb von 3-4 Tagen keine Quittungen erhalten, müssen Sie davon ausgehen, dass diese Berichte nicht bei uns eingegangen sind. In diesem Fall senden Sie die nicht quittierten Berichte einfach erneut.
Von Seiten des DALE-UV Verfahrens ist beides möglich. Es gibt alle Berichts- und Rechnungstypen als eigenständige Formulare. D-Bericht und Verlaufsbericht gibt es auch mit integrierter Rechnung, so wie Sie es von den früheren Formularen auf der 2. Seite kennen. Nicht alle Softwarehersteller bieten jedoch beide Möglichkeiten an, dies können Sie mit Ihrem dortigen Ansprechpartnerinnen / Ansprechpartnern klären.
Die für DALE-UV relevanten IKs der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen werden in der „Liste Stammdaten Unfallversicherungsträger (UVT)“ vierteljährlich aktualisiert. Diese Stammdatenliste finden Sie hier.
Die Bereitstellung der aktuellen Stammdatenlisten liegt in der Zuständigkeit Ihres Softwareherstellers. Bitte warten Sie diesbezüglich das Update Ihres Softwareherstellers ab.
Verschiedene Themen, verschiedene Ansprechpartner
Bei Fragen zum elektronischen Versand mit DALE-UV wenden Sie sich bitte an das DALE-UV Support Team:
Telefon: +49 30 13001-7330
E-Mail: support(at)dale-uv.de
Bei Fragen zum D-Arzt-Status oder zur Teilnahmepflicht an DALE-UV ist der für Sie regional zuständige Landesverband der richtige Ansprechpartner.
Bei Beantragung eines Institutionskennzeichens (IK) oder bei Änderung der dort hinterlegten Daten (Name, Anschrift, Bankverbindung) wenden Sie sich bitte an die ARGE-IK.
ARGE-IK
Telefon: +49 30 13001-1340
E-Mail: info(at)arge-ik.de
KIM (Kommunikation im Medizinwesen) ist eine Anwendung der TI (Telematikinfrastruktur).
Weitere Informationen unter gematik GmbH.
Kommunikation im Medizinwesen