Das Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen war die erste konsequente Umsetzung der Grundgesetzänderung von 1994. Mit dem SGB IX wurde das "Gesetz zur Sicherung der Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft (SchwbG)" vom 26. August 1986 in die Reihe der Sozialgesetzbücher aufgenommen.
Die Rehabilitation schwerbehinderter Menschen wurde damit zu einem normalen Teil der Sozialgesetzgebung.