UV Recht & Reha Aktuell 11/2024 vom 20.12.2024

Seiten Betreff
0000 - 0000 Inhaltsverzeichnis
0510 - 0523 Gemeinsame Fahrt von Eheleuten mit dem Motorrad nach Urlaubsabwesenheit zur beruflichen Tätigkeit im Autohaus – bei Verkehrsunfall Ehefrau schwer und Ehemann tödlich verletzt – Klage und Berufung der Ehefrau u. a. auf Zahlung von Hinterbliebenenleistungen abgewiesen – Aufhebung des Berufungsurteils durch das BSG und Zurückverweisung an das LSG – nunmehr Anerkennung eines Versicherungsfalls durch das LSG – Ehemann war zum Unfallzeitpunkt auf einem Betriebsweg, da er die objektivierbare Absicht hatte, die Klägerin im Unternehmensinteresse direkt zur Arbeitsstätte zu fahren – Ehemann befand sich zudem auf einem mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Wege nach dem Ort der Tätigkeit – die objektivierbare Handlungstendenz lag vor direkt zur Betriebsstätte zu gelangen, um dort selbst betriebsdienliche Tätigkeiten aufzunehmen – BSG hat Rechtsprechung zum „wertenden Angemessenheitsvergleich“ mit der üblichen Wegstrecke beim „dritten Ort“ zwischenzeitlich aufgegeben – Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 31.01.2024 – L 21 U 202/21 ZVW – DOK 371.1:372.11
0524 - 0546 Arbeitsunfall mit PTBS bei einem Bahnbediensteten – Traumatisierung durch Erleben eines entgleisten herannahenden Zuges – auch wenn B-Kriterium nicht eindeutig feststellbar – Traum geeignet und rechtfertigt Rückschluss auf Zusammenhang zu aufgetretenen Beschwerden – Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 04.07.2024 – L 3 U 24/20 – DOK 371:375
0547 - 0565 Akute myeloische Leukämie bei einem Raumausstatter und Fußbodenleger – Gesamtexpositionszeit gegenüber Benzol nur 5,5 ppm-Jahre – arbeitstechnische Voraussetzungen für Anerkennung der Erkrankung als BK Nr. 1318 damit nicht gegeben – BK-Merkblätter und med. Fachliteratur gehen im Mindestmaß von 8 ppm-Jahren aus – Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 18.06.2024 – L 3 U 216/21 – DOK 376.3-1318
0566 - 0584 Selbständiger Versicherter erleidet eine Außenbandruptur bei einem versicherten Jagdunfall – Bezug von Arbeitseinkommen nicht nachweisbar – zudem war er zuletzt nur administrativ und nicht schwer körperlich tätig – damit kein Anspruch auf Verletztengeld begründbar – zwischenzeitlich gezahlter Vorschuss ist zurückzuzahlen – Beschluss des LSG Baden-Württemberg vom 29.07.2024 – L 10 U 2287/22 – DOK 401.05:431.11:432.3