Seiten | Betreff |
0000 - 0000 | Inhaltsverzeichnis |
0470 - 0477 | Schlag mit Vase auf Kopf des Vaters durch den von ihm gesetzlich betreuten erwachsenen Sohn in gemeinsamer Wohnung – Angriff resultierte aus Aufforderung, das Zimmer für Maßnahmen des Vermieters aufzuräumen – Versicherungsschutz nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 a SGB VII (ehrenamtliche Tätigkeit) gegeben – unfallbringende Tätigkeit steht rechtlich wesentlich im sachlichen Zusammenhang mit Betreuungstätigkeit – hier: konkrete Sorge für die Gesundheit und die Aufenthaltsbestimmung – Urteil des LSG Sachsen-Anhalt vom 26.06.2023 – L 6 U 19/23 – DOK 311.10 |
0478 - 0486 | Ablehnung eines Wegeunfalls – Verlassen des unmittelbaren Wegs wegen Orientierungslosigkeit infolge diabetesbedingter Unterzuckerung – irrtümlicher Abweg – Abweg nur ausnahmsweise versichert, wenn Abweichung aus Gründen geschieht, die mit dem Zurücklegen des versicherten Weges, insbesondere seiner Beschaffenheit in Zusammenhang stehen – unerheblich, dass der Kläger sich auf dem aus innerer Ursache eingeschlagenen Abweg subjektiv weiter mit der Handlungstendenz seine Wohnung erreichen zu wollen, weiterbewegte – Revision zugelassen – Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 12.04.2024 – L 14 U 164/21 – DOK 372.12:374.28 |
0487 - 0493 | Beidseitige Ruptur der Quadrizepssehne durch Sturz bei einem ehrenamtlichen Helfer – Unfallhergang nicht geeignet, derartige Verletzung zu verursachen – Gelegenheitsursache – degenerative Veränderungen medizinisch belegt – Urteil des LSG Sachsen-Anhalt vom 28.05.2024 – L 6 U 48/22 – DOK 375.0 |
0494 - 0500 | Kniescheibenluxation beim Versuch, einen schweren Produktions-Tisch zu bewegen – trotz starker Vorschädigung des Knies wesentliche Ursächlichkeit der Verrichtung – Schadensanlage hier nicht so leicht ansprechbar, dass sie bei jeder austauschbaren geringfügigen Verrichtung zu einer derartigen Verletzung hätte führen können – Urteil des SG Frankfurt (Oder) vom 20.02.2024 – S 18 U 74/22 – DOK 375.323 |
0501 - 0509 | Unfall bei Pannenhilfe – Pannenhelfer verursacht Tod des Fahrzeughalters – UV-Träger erbringt Leistungen an Hinterbliebene für diesen Wegeunfall – Haftungsprivileg gem. § 105 Abs. 1 S. 2 SGB VII kommt zum Tragen, da Pannenhelfer im „Unternehmen“ der privaten Fahrzeughaltung des Geschädigten tätig wurde – ein Ausnahmefall des Haftungsprivilegs liegt nicht vor – Urteil des OLG Saarbrücken vom 12.07.2024 – 3 U 59/23 – DOK 754.1 |