Seiten | Betreff |
0000 - 0000 | Inhaltsverzeichnis |
0398 - 0415 | Beitragsstreit – Besonderheit, dass UV-Träger Nachweise für die ersten Jahre nicht mehr zur Verfügung hat – gemäß der 2011 geänderten Satzung ist eine weitere Mitgliedschaft nur gegeben, wenn diese formell festgestellt ist – Nachweis hier nicht möglich – daher sind Beiträge ab 2011 zurückzuerstatten und der anfangs allein streitgegenständliche Beitragsbescheid für das Jahr 2015 zurückzunehmen – eine Klageänderung im Berufungsverfahren ist zulässig – Urteil des Hessischen LSG vom 18.07.2023 – L 3 U 204/19 – DOK 143.261:185.3:322:326 |
0416 - 0420 | Unfall bei Fahrt zur Krankengymnastik – kein Versicherungsschutz nach § 2 Abs. 1 Nr. 15 a SGB VII – hier ambulante Behandlung mit Heilmittel – Fehlen eines komplexen Behandlungsplans – Urteil des LSG Thüringen vom 25.01.2024 – L 1 U 365/22 – DOK 311.151 |
0421 - 0434 | Fraglicher Arbeitsunfall aufgrund telefonischer Todesdrohungen – Einwirkungsereignis nicht nachgewiesen, wenn nach Bedrohung die zuständige Stelle informiert und normal weitergearbeitet wird – ebenso fehlt es an einem nachgewiesenen Gesundheitserstschaden – Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 19.10.2023 – L 10 U 129/23 – DOK 370.3 |
0435 - 0455 | Sturz im Rahmen eines dienstlichen Türkeiaufenthalts bei betrieblicher Tätigkeit ohne Fremdeinwirkung – Genaue Umstände des Sturzes unklar – keine Erinnerung des Klägers an den Sturz – anstrengende und belastende Arbeitsbedingungen (große Hitze, hockende Position, Stress) – keine innere Ursache im Sinne einer Synkope oder einer vergleichbaren Erscheinung mit Vollbeweis feststellbar – das Vorliegen einer als Konkurrenzursache grundsätzlich in Frage kommenden Grunderkrankung reiche nicht aus – Unfallkausalität zwischen der Verrichtung zur Zeit des Unfalls und dem Unfallereignis sei daher zu vermuten – Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen – Urteil des Bayerischen LSG vom 14.01.2024 – L 3 U 132/21 – DOK 374.21 |
0456 - 0469 | Streit wegen Veranlagung eines Unternehmens der Arbeitnehmerüberlassung zur Gefahrtarifstelle „Steinkohlebergbau“ und daraus resultierenden hohen Beiträgen – Veranlagung ist rechtmäßig, da maßgeblich die Beurteilung der bei der Arbeit bestehenden Gefahren ist – arbeitsrechtlicher Status als Leiharbeitnehmer insoweit nicht bedeutsam – hier monostrukturelle Arbeitnehmerüberlassung – Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 24.01.2024 – L 10 U 456/22 – DOK 523.45:541 |