30.03.2017
Seit über zehn Jahren gibt es die Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Wie ist es um das Menschenrecht auf Arbeit im Sinne der Konvention bestellt, wie "offen, inklusiv und zugänglich" sind Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld für Menschen mit Behinderungen?
Um dies zu diskutieren, trafen sich Anfang März Expertinnen und Experten zu einem internationalen Kongress in Kassel. Dieser wurde vom Forschungsverbund für Sozialrecht und Sozialpolitik (FoSS) der Hochschule Fulda und der Universität Kassel durchgeführt, in Kooperation mit der Hochschule der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (HGU), gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
Die Begrüßung übernahmen neben Repräsentanten aus dem Hochschulbereich Staatssekretärin Yasmin Fahimi vom BMAS und Thomas Köhler, Vorsitzender des Reha-Ausschusses der DGUV.
Die Gestaltung des Themensblocks "Return to Work" lag bei der DGUV, die über ausgewiesene Expertise auf diesem Gebiet verfügt. Prof. Dr. Wagener von der HGU moderierte und Dr. Mehrhoff (Stabsbereich Rehabilitationsstrategien und Grundsätze, DGUV) beschäftigte sich mit dem Thema "Rückkehr zur Arbeit als zentrales Ziel der Rehabilitation". Prof. Dr. Madan Kundu von Southern University in Baton Rouge, USA stellte für die HGU "Internationale Standards der Kompetenzen in der Qualifizierung akademischer Return to Work Manager" vor.
Maßgeblichen Anteil am Gelingen der Veranstaltung hatten die Kolleginnen und Kollegen beider Hochschulstandorte in Hennef und Bad Hersfeld. Sie steuerten die Anmeldung, stellten sich den Fragen der Teilnehmenden am Anmeldecounter und gaben am Informationsstand der HGU Auskunft zum Thema "Return to work". Insgesamt war die Veranstaltung für Ausrichter und Teilnehmende ein voller Erfolg.
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