Neuer Hochschulrat nimmt Arbeit auf

28.07.2026

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Der neu konstituierte Hochschulrat der HGU.  Foto: Aline Giebel / DGUV

Die Hochschule der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (HGU) hat einen weiteren wichtigen Schritt bei der Umsetzung ihrer neuen Grundordnung vollzogen: Nach dem Senat hat sich nun auch der Hochschulrat als neues Organ der Hochschule am 28. Juli 2026 konstituiert. Er löst das bisherige Kuratorium ab und ist Teil der neuen Organisations- und Gremienstruktur der HGU. Diese schafft die Voraussetzungen dafür, dass die Hochschule den hochschulrechtlichen Anforderungen des Hessischen Hochschulgesetzes sowie den Anforderungen einer zukünftigen institutionellen Akkreditierung gerecht wird. In seiner ersten Sitzung bestätigte der Hochschulrat Michael Schwanz als Kanzler der HGU. Zudem bestätigte das Gremium die Wahl von Prof. Dr. Katrin Kanzenbach zur Prorektorin für Aus-, Fort- und Weiterbildung. Der Senat hatte sich nach den neuen Regelungen bereits am 30. Juni 2026 konstituiert.

Der Hochschulrat begleitet künftig die Entwicklung der HGU. Er bringt die Erwartungen der Berufswelt an die Hochschule ein, fördert die Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse und verfügt über ein Initiativrecht in grundsätzlichen Angelegenheiten. Darüber hinaus stimmt er der Entwicklungsplanung der Hochschule zu und wirkt bei der Bestellung der Mitglieder des Rektorats mit. Außerdem berät er die Hochschule unter anderem bei der Weiterentwicklung des Studienangebots und nimmt Stellung zu wesentlichen Berichten und Regelungen der Hochschule.

Mitglieder des Hochschulrats

Dem Hochschulrat gehören Vertreterinnen und Vertreter des Hochschulträgers, seiner Selbstverwaltung, der Geschäftsführungen der Unfallversicherungsträger, eine wissenschaftliche Vertreterin beziehungsweise ein wissenschaftlicher Vertreter einer anderen Hochschule für angewandte Wissenschaften sowie eine Vertreterin beziehungsweise ein Vertreter der Studierenden an. Die Mitglieder des Rektorats nehmen an den Sitzungen mit beratender Stimme teil.

Der Hochschulrat setzt sich wie folgt zusammen:

  • Vorsitzende Vorstand DGUV und Vorsitzende Hochschulrat:
    • Kern, Hans-Peter, Versichertenvertreter; amtierender Vorsitzender (BG ETEM)
    • Enkerts, Volker, Arbeitgebervertreter; alternierender Vorsitzender (VBG)
  • Weitere Vertreter/in Vorstand DGUV:
    • Ernst, Berthold, Arbeitgebervertreter (FUK Niedersachsen)
    • Knappe, Karin Versichertenvertreterin (UK Hessen)
  • Vorsitzende Mitgliederversammlung DGUV:
    • Axmann, Gabriele, Arbeitgebervertreterin (UK MV)
    • Wagner, Bernhard, Versichertenvertreter (BGHM)
  • Weitere Vertreter Mitgliederversammlung DGUV:
    • Meyeringh, Uwe, Versichertenvertreter, (UK NRW)
    • Mühl, Lutz, Arbeitgebervertreter (BG RCI)
  • Wiss. Vertreter einer anderen Hochschule für angewandte Wissenschaften:
    • Freiling, Prof. Dr. Thomas Prorektor (HdBA)
  • Geschäftsleitung DGUV:
    • Höller, Dr. Edlyn, Stv. Hauptgeschäftsführerin (DGUV)
  • Vertreter Geschäftsführerkonferenz DGUV
    • Körner, Sebastian, Geschäftsführer (UK Mecklenburg-Vorpommern)
    • Heck, Christian Hauptgeschäftsführer (BGHM)
  • Rektorat HGU:
    • Windemuth, Prof. Dr. Dirk Rektor (HGU)
    • Brünner, Prof. Dr. Kathrin Co-Fakultätsdekanin (HGU)
    • Hedermann, Prof. Dr. Denis Co-Fakultätsdekan (HGU)
    • Kanzenbach, Prof. Dr. Katrin Studiendekanin (HGU)
  • Vertreter/in Studierende:
    • Jander, Antonia Studierende (VBG)

Rektor Prof. Dr. Dirk Windemuth begrüßte die Konstituierung des Hochschulrats:
„Mit dem Hochschulrat hat sich ein für die HGU wichtiges Gremium konstituiert, das unsere Hochschule bei ihrer weiteren Entwicklung konstruktiv begleiten wird. Die unterschiedlichen Erfahrungen und Perspektiven aus der Selbstverwaltung, den Unfallversicherungsträgern, der Wissenschaft und der Studierendenschaft sind eine große Stärke. Sie werden dazu beitragen, die HGU weiterzuentwickeln und ihre enge Verbindung von Wissenschaft und Praxis nachhaltig zu stärken. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit und die gemeinsamen Impulse.“

Michael Schwanz neuer Kanzler, Prof. Dr. Katrin Kanzenbach neue Prorektorin

Mit der neuen Grundordnung wurde das Amt des Kanzlers erstmals in die Leitungsstruktur der HGU aufgenommen. Der Hochschulrat bestätigte Michael Schwanz als Kanzler der Hochschule. Er ist bereits seit 2023 für die HGU tätig. In der Funktion des Kanzlers leitet er die Hochschulverwaltung.

Rektor Windemuth zur Bestätigung des Kanzlers:
„Wir freuen uns, dass Michael Schwanz das Amt des Kanzlers übernimmt, da er die HGU und ihre Strukturen bestens kennt und seit fast drei Jahren einen Teil der anfallenden Aufgaben bereits sehr erfolgreich ausübt. Seine Erfahrung und sein Engagement werden eine wichtige Grundlage für die weitere Entwicklung unserer Hochschule sein. Dass er mit der neuen Funktion auch die Vertretung der Hochschulleitung übernimmt, ist für die Hochschule eine tolle Entwicklung.“

Als Mitglied des Rektorats verantwortet der Kanzler insbesondere die Haushalts-, Personal- und Rechtsangelegenheiten der Hochschule. Die Bestellung erfolgt auf Vorschlag des Rektors im Benehmen mit dem Senat und bedarf der Bestätigung durch den Hochschulrat.

Darüber hinaus bestätigte der Hochschulrat die Wahl von Prof. Dr. Katrin Kanzenbach zur Prorektorin für Aus-, Fort- und Weiterbildung. Zuvor hatte der Senat Prof. Dr. Katrin Kanzenbach aus dem Kreis der Professorinnen und Professoren gewählt. Nach der Grundordnung bedarf diese Wahl der Bestätigung durch den Hochschulrat.

Zur Bestätigung der Wahl erklärt Rektor Windemuth:
„Prof. Dr. Katrin Kanzenbach bringt hervorragende fachliche Expertise und langjährige Erfahrung für das Prorektorat für Aus-, Fort- und Weiterbildung mit. Bereits als Dekanin für Zertifikatsprogramme und Berufsbildung hat sie die Weiterentwicklung unserer Zertifikatsprogramme maßgeblich mitgestaltet. Ich freue mich, dass sie ihre Erfahrungen nun in ihrer neuen Funktion einbringen und die erfolgreiche Entwicklung dieses Aufgabenbereichs fortführen wird.“

Als Prorektorin für Fort-, Aus- und Weiterbildung verantwortet Prof. Dr. Katrin Kanzenbach diesen zentralen Aufgabenbereich der Hochschule und wirkt als Mitglied des Rektorats an der Leitung und Weiterentwicklung mit. Mit der neuen Grundordnung wurde der bisherige Bereich Zertifikatsprogramme im Prorektorat für Aus-, Fort- und Weiterbildung neu aufgestellt.

Wie der Kanzler ist auch die Prorektorin Mitglied des Rektorats, das sie gemeinsam mit dem Rektor sowie den weiteren Prorektorinnen und Prorektoren bildet. Während der Rektor die Hochschule leitet, sie nach außen vertritt und gemeinsam mit den weiteren Mitgliedern des Rektorats die strategische Entwicklung der Hochschule verantwortet, liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit des Kanzlers in der Leitung der Hochschulverwaltung. Die Prorektorinnen und Prorektoren verantworten ihre jeweiligen Aufgabenbereiche und wirken als Mitglieder des Rektorats an der Leitung und Weiterentwicklung der Hochschule mit.

Ein weiterer Meilenstein

Mit der Konstituierung des Hochschulrats ist ein weiterer wesentlicher Schritt bei der Umsetzung der neuen Grundordnung erreicht. Gemeinsam bilden Hochschulrat, Senat und Rektorat künftig die zentralen Organe der Hochschule. In ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich tragen sie dazu bei, die HGU strategisch weiterzuentwickeln und die Zusammenarbeit zwischen Hochschule, Hochschulträger und Berufspraxis weiter zu stärken. So werden die in der Grundordnung vorgesehenen Mitwirkungs- und Entscheidungsstrukturen Schritt für Schritt mit Leben gefüllt und die Hochschule für ihre zukünftigen Aufgaben in Studium, Lehre, Forschung sowie Aus-, Fort- und Weiterbildung weiter aufgestellt.

Kontakt

Hochschule der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (HGU)
Aline Giebel, Referentin für Querschnittsaufgaben
Seilerweg 54
36251 Bad Hersfeld
Tel: +49 30 13001-6577