06.05.2026
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV), der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sowie der dbb beamtenbund und tarifunion haben beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie beim Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) den Erlass einer bundeseinheitlichen Fortbildungsordnung bewirkt. Ziel ist, einen staatlich anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung "Bachelor Professional in der gesetzlichen Unfallversicherung" als Personalentwicklungsinstrument der Unfallversicherungsträger zu etablieren.
Wie viele andere Organisationen spüren auch die Sozialpartner die Folgen des demografischen Wandels deutlich. Besonders betroffen sind Fach- und Führungsfunktionen in gehobener Tätigkeit. Mit dieser neuen Fortbildungsmöglichkeit soll dieser Herausforderung entgegengewirkt werden.
Insbesondere die Weiterqualifizierung von Beschäftigten in der gesetzlichen Unfallversicherung soll gestärkt werden. Der geplante Abschluss schafft neue Aufstiegsmöglichkeiten. Er richtet sich unter anderem an Sozialversicherungsfachangestellte sowie an Quereinsteigende. Dabei steht die Qualifizierung für anspruchsvolle Fach- und Führungsaufgaben in der gesetzlichen Unfallversicherung im Mittelpunkt.
Im Rahmen der Fortbildung werden die Teilnehmenden lernen, Aufgaben eigenständig zu planen, zu steuern und zu bewerten. Ferner werden Kompetenzen erworben, um Auszubildende, Studierende, Mitarbeitende zu motivieren und zu führen sowie Organisationseinheiten prozessbegleitend im eigenen Verantwortungsbereich leiten zu können. Mit dem Erwerb des Fortbildungsabschlusses soll gleichzeitig auch die berufs- und arbeitspädagogische Eignung von Ausbildern erlangt werden.
Der Bachelor Professional wird dem Deutschen Qualifikationsrahmen auf Niveau 6 zugeordnet: Der Abschluss ist damit dem akademischen Bachelor gleichwertig. Er setzt auf Praxisnähe, betriebliche Anwendbarkeit und reale Arbeitssituationen. Die Fortbildung wird berufsbegleitend über die HGU angeboten werden.
Der Verordnungsentwurf wird derzeit in einem Ordnungsverfahren mit Sachverständigen der Sozialpartner erarbeitet. Die DGUV ist vertreten durch Nada Göltzer (VBG), Christian Heck (BGHM), Clarissa Marsch (VBG), Pierre Stage (VBG), Prof. Dr. Katrin Kanzenbach (DGUV Hochschule), Dorothea Wolf (UK NRW) und Benjamin Heyers (UK RLP).
Erstellt von Pierre Stage
Hochschule der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (HGU)
Aline Giebel, Referentin für Querschnittsaufgaben
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