26.05.2020
Die Ausbreitung der durch das SARS-CoV-2-Virus ausgelösten Coronavirus-Krankheit-2019 (Coronavirus-Disease-2019 – COVID-19) wurde am 11.03.2020 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu einer Pandemie erklärt. Nach der aktuellen Risikobewertung des Robert-Koch-Instituts (RKI) handelt es sich weltweit und in Deutschland um eine sehr dynamische und ernst zu nehmende Situation. Bei einem Teil der Fälle sind die Krankheitsverläufe schwer, auch tödliche Krankheitsverläufe kommen vor. Die Anzahl der neu übermittelten Fälle in Deutschland ist rückläufig. Die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland wird derzeit insgesamt als hoch eingeschätzt, für Risikogruppen als sehr hoch. Die Wahrscheinlichkeit für schwere Krankheitsverläufe nimmt mit zunehmendem Alter und bestehenden Vorerkrankungen zu. Diese Gefährdung variiert von Region zu Region. Diese Einschätzung kann sich kurzfristig durch neue Erkenntnisse ändern.
Bund und Länder haben sich dazu auf verschiedene Öffnungsschritte des gesellschaftlichen und beruflichen Lebens jeweils unter Schutz- und Hygieneauflagen verständigt. So soll der Präsenzunterricht für alle Schüler noch vor den Sommerferien wieder aufgenommen werden. Die Notbetreuung für Kita-Kinder soll ab dem 11. Mai stufenweise erweitert werden. In Krankenhäusern, Pflegeheimen, Senioren- und Behinderteneinrichtungen sind wiederkehrende Besuche durch eine ausgewählte Person möglich. Details dazu regeln die Länder.
Nach einer Abstimmung unter den Wissenschaftsministerien aller Bundesländer und einer folgenden gemeinsamen Erklärung der hessischen Hochschulpräsidentinnen bzw. -rektorinnen und Hochschulpräsidenten bzw. -rektoren hat das Sommersemester an den Hochschulen am 20.04.2020 wieder begonnen, vorwiegend jedoch mit digitalen Angeboten. Je nach behördlichen Anordnungen sollen im Laufe des Semesters voraussichtlich auch wieder Präsenzveranstaltungen stattfinden. Details dazu regeln die Hochschulen.
Das Rektorat der HGU hat vor diesen Hintergründen und auch unter Berücksichtigung der Entwicklung bei der Durchführung von bundesweiten Veranstaltungen der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) beschlossen, im Wesentlichen den Online-Lehrbetrieb für das laufende Sommersemester der Hochschule beizubehalten. Unterstützend sollen in den Studiengängen vereinzelt kleinere Teilpräsenzveranstaltungen angeboten werden, insbesondere als Repetitorium vor einer Prüfung, deren Teilnahme freiwillig ist. Für nicht teilnehmende Studierende (wie z. B. Personen aus Risikogruppen oder auch andere) werden dazu entsprechende Fernlernangebote bereit-gestellt. Zudem werden derzeit Gestaltungsmöglichkeiten für mögliche sogenannte "Hybrid-Formate" diskutiert, die je nach Entwicklung der weiteren Lage im Wintersemester Basis für den weiteren Lehrbetrieb sein können. Die Planung und schrittweise Aufnahme der Durchführung von Zertifikatsprogrammen (ab voraussichtlich August) und bundesweiten Seminaren (ab voraussichtlich Juli) der Hochschule erfolgt zunächst auf der Grundlage der bisherigen Annahmen. Auch für diese Maßnahmen besteht eine freiwillige Teilnahmemöglichkeit und werden je nach Bedarf und Möglichkeit für nicht Teilnehmende oder ausgefallene Veranstaltungen digitale Kompensationsangebote zur Verfügung gestellt.
Wichtigste Regel bleibt in allen Bereichen das Einhalten eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen und bei Bedarf das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Dies hat eine in allen Bereichen erforderliche, sehr deutliche Reduzierung von Gruppengrößen zur Folge. Neben den curricularen und studienorganisatorischen Inhalten und Abläufen werden daher auf der Grundlage der jeweils geltenden behördlichen Bestimmungen zurzeit umfassende Hygienekonzepte für die einzelnen Veranstaltungen, Räumlichkeiten und Standorte erstellt. Es besteht in diesem Kontext ein Bewusstsein darüber, dass die jeweils anwesenden Studierenden, auch wenn es sich nur um einen kleinen Teil gleichzeitig handelt, gerade in ihrer Freizeit in "Kontakt" miteinander gehen werden und dadurch ein gewisses Risiko bestehen kann. Dieses wird durch eine umfassende Aufklärungsarbeit, eine entsprechende Kennzeichnung in allen Bereichen der Hochschule und wiederholte Hinweise seitens der verantwortlichen Personen und Lehrenden auf ein Minimum reduziert.
Freizeiteinrichtungen, wie beispielsweise Fitnessräume, Turnhallen, Sportfelder, Studierendenküchen bleiben zunächst geschlossen. Hier soll im Rahmen des schrittweise wieder angelaufenen Teilpräsenz-Lehrbetriebes geprüft werden, ob und unter welchen Bedingungen diese wieder geöffnet werden können.
Veranstaltungen externer Organisationen am Campus Bad Hersfeld und am Campus Hennef können zunächst weiterhin nicht durchgeführt werden (betrifft alle Veranstaltungen, für die die HGU selbst nicht Veranstalter/Ausrichter ist, sondern die räumlichen Einrichtungen der Hoch-schule lediglich als Durchführungsort durch andere Institutionen für deren Veranstaltungen genutzt werden).
Alle Planungen und Konzepte stehen unter dem Vorbehalt der jeweils geltenden behördlichen Regelungen, der Einschätzungen der verschiedenen Fachinstitute und einer aktuellen Bewertung der Lage, kurzfristige Änderungen bleiben daher vorbehalten.
Bad Hersfeld / Hennef, 13. Mai 2020
gez. Prof. Harald Becker, Rektor