05.02.2019
Im Rahmen des Moduls 21.1 des Bachelorstudiengangs Sozialversicherung setzten sich insgesamt siebzehn Studierende unter Anleitung von Prof. Dr. Bert Wagener (HGU) und Bernd Lossin (Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse - BG ETEM) mit dem Thema "Die Relevanz der Gesundheit im Kontext der Unfallversicherungsträger" auseinander.
Ziel dieses Moduls war die Vorbereitung auf ein zentrales "Tribunal", in dem die Studierenden entscheiden sollten, ob die Komplementärmedizin in den Leistungskatalog der gesetzlichen Unfallversicherung aufgenommen werden sollte.
Die Prüfung des Moduls wurde in Form einer Gerichtsverhandlung abgelegt. Allen Beteiligten wurde eine gewisse Rolle, wie z.B. als Richterin/Richter, Gutachterin/Gutachter oder Anwältin/Anwalt zugeordnet. Nach einer detaillierten Abwägung der Sachargumente erfolgte die Verkündung eines Urteils. Dies sah im Kern vor, dass einige Komplementärleistungen durchaus in den Leistungskatalog aufgenommen werden sollten.
Die Studierenden zeigten sich von dieser innovativen Lehr- und Prüfungsmethode begeistert. So wurden neben zahlreichen Fachkenntnissen auch die Methodik zur eigenständigen Erarbeitung von weitestgehend unbekannten Themenbereichen erlernt und geübt.
Hochschule der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (HGU)
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