Gewalt kann in jedem Unternehmen vorkommen. Gewaltvorfälle - seien es tätliche Angriffe, Beleidigungen oder Mobbing - können die Psyche und Gesundheit der Beschäftigten beeinträchtigen. Sie schädigen das Betriebsklima und haben einen negativen Einfluss auf die Produktivität des Betriebs.
Ein zentrales Instrument zur Prävention von Gewalt bei der Arbeit oder im ehrenamtlichen Dienst ist die Gefährdungsbeurteilung. In einem ersten Schritt sollten auch die Gefährdungen durch Gewaltvorfälle ermittelt werden. Anschließend müssen geeignete Präventionsmaßnahmen festgelegt werden. Eine Hilfestellung dazu bietet die DGUV Information 205-027. Zu einem ganzheitlichen Ansatz gehört auch, Nachsorgeangebote für den Ernstfall vorzuhalten.
Kommt es zu einem Gewaltvorfall und dieser führt zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen, muss dieser als Arbeitsunfall an den zuständigen Unfallversicherungsträger gemeldet werden. Die gesetzliche Unfallversicherung bietet Betroffenen in diesen Fällen rasche professionelle Hilfe über das bundesweite Psychotherapeutenverfahren und sie unterstützt die betrieblichen Erstbetreuer.