Welche Werkstoffe für lichtdurchlässige Flächen sind bruchsicher? |
Bruchsichere Werkstoffe sind Glas mit Sicherheitseigenschaften nach DIN 18361 "VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen; Teil C: Allgemeine technische Vorschriften für Bauleistungen, Verglasungsarbeiten", Abschnitt 2.2.6 sowie Kunststoffe mit vergleichbaren Eigenschaften, z. B. Polycarbonat, Polymethylacrylat. Als Glasarten sind genannt: Einscheibensicherheitsglas, Verbundsicherheitsglas und Drahtglas. Aus Unfallerfahrungen und Versuchen mit Drahtglas ist jedoch bekannt, dass Drahtglas zu schlimmen Verletzungen führen kann. Deshalb ist von der Verwendung von Drahtglas an Stellen, wo Personen gegen Glasflächen stoßen oder in diese hineinfallen können, abzuraten. |
Was versteht man unter Bruchsicherheit? |
Nach ASR 10/5, Ziffer 1.1 gilt ein Werkstoff für lichtdurchlässige Flächen als bruchsicher, wenn bei Stoß- oder Biegebeanspruchung keine scharfkantigen oder spitzen Teile herausfallen. Bei einem bruchsicheren Werkstoff sollten jedoch nach einem Bruch auch keine scharfkantigen oder spitzen Teile aus der Fläche herausstehen. |
In welchen Fällen ist zu befürchten, dass sich Personen durch Zersplittern der Türflächen verletzen können? |
Als Fälle im Betrieb sind zu betrachten, wenn Personen bei bestimmungsgemäßem Verhalten sowie vorhersehbarem Fehlverhalten an die lichtdurchlässigen Flächen stoßen oder in diese fallen können. |
Wie kann die Forderung "Schutz gegen Eindrücken" erfüllt werden? |
Schutz gegen Eindrückungen ist durch Abschirmungen, z. B. feste Stab- oder Drahtgitter gegeben. |
Müssen nicht abgeschirmte, lichtdurchlässige Flächen von Rahmentüren grundsätzlich aus Sicherheitsglas (ESG, VSG) oder einem Kunststoff mit vergleichbaren Sicherheitseigenschaften bestehen? |
Sicherheitsglas (ESG, VSG) sowie Glas mit aufgeklebter Splitterschutzfolie sind geeignet, Verletzungen von Personen durch Anstoßen oder Hineinfallen zu verhindern. |
Müssen Türen mit nicht abgeschirmten, lichtdurchlässigen Flächen nur dann aus Sicherheitsglas bestehen, wenn eine Gefährdung durch regelmäßigen Materialtransport von Hand oder Beförderungsmitteln vorliegt? |
Nein, der Materialtransport kann jedoch eine zusätzliche Ursache für das Zerbrechen der lichtdurchlässigen Flächen sein. |
Ist grundsätzlich zu fordern, dass alle Türen, die zu mehr als der Hälfte aus bruchsicherem, durchsichtigem Werkstoff bestehen, auf beiden Seiten in etwa 1 m Höhe eine über die Türbreite verlaufende Handleiste (Querriegel, Abweisriegel) haben? |
Diese Anforderung ist nur in der Arbeitsstätten-Richtlinie ASR 10/5 zu finden. Eine Begründung ist nicht bekannt. Es ist auch unklar, welcher Textteil der ArbStättV dadurch konkretisiert werden soll. |
Wie wird die Gefährdung durch Zersplittern von nicht bruchsicheren Türflächen bewertet? |
Die Bewertung des Risikos "Zersplittern" ist im Einzelfall vorzunehmen. Das Gefährdungspotential ist dort höher, wo sich Personen häufig im Bereich der durchsichtigen Flächen aufhalten oder sich dort bewegen. Höhere Gefährdungen treten auf, wenn Verkehrswege auf die Flächen zuführen. In Schulbauten ist neben dem Verhalten der Erwachsenen das unkontrollierte und spielerische Verhalten von Kindern zu berücksichtigen. |
Gibt es Auswertungen von Unfällen mit Glastüren? Wenn ja, welche Schlussfolgerungen sind zu ziehen? |
Glastüren sind als separater Begriff für die Verschlüsselung von Unfällen im bg’lichen Bereich genannt. Wahrscheinlich werden darunter Ganzglastüren verstanden. Eine Auswertung der Unfälle für Glastüren liegt nicht vor, wäre jedoch z. B. nach verletztem Körperteil, Unfalltyp und Tätigkeit des Verletzten mit einigem Aufwand möglich. |