Sinn der jährlichen Prüfung an Toren ist die Feststellung, ob die Sicherheitseinrichtungen ausreichend funktionieren. Messlatte ist dabei das Sicherheitsniveau, das durch die Arbeitsstättenregel ASR A1.7 definiert wird.
In der Fachpresse waren Artikel zu lesen, die den Sicherheitsgewinn durch die Messung der Schließkräfte in Frage stellten. Dazu soll hier Stellung genommen werden.
Richtig ist: Die Höhe der Schließkräfte ist nicht alleine für die Sicherheit am Tor ausschlaggebend.
Denn: Das Reversieren des Torflügels bei einer Kollision ist erste wichtige Voraussetzung, um schwere Verletzungen zu vermeiden.
Aber: Sind die Schließkräfte zu hoch, stellt das Tor trotz Reversierfunktion ein Risiko dar.
Richtig ist: Die ASR A1.7 schreibt nicht explizit vor, generell bei jeder Prüfung am Tor eine Schließkraftmessung durchzuführen.
Aber: Vorgesehen ist die Messung überall da, wo eine Gefährdung durch zu hohe Schließkräfte nicht ausgeschlossen werden kann.
Richtig ist: Die Grenzwerte für die Schließkräfte, z. B. 400 N für vertikal bewegte Tore, sind in die Tornormen für die Erstprüfung übernommen worden.
Aber: Ermittelt wurden diese Werte vor vielen Jahren nicht als Laborwerte, sondern als unmittelbare Grenzwerte für den Nutzer. In ausführlichen Messreihen am Institut für Arbeitsschutz und am Statens Provningsanstalt (SP), Göteborg wurden Kräfte bis 400 N bei einer Kollision als erträglich bewertet, darüber hinaus als nicht mehr erträglich.
Die in der Produktnorm EN 13241-1 geforderte Erstprüfung wird durch eine externe Prüfstelle durchgeführt. Soweit das Schutzkonzept des Herstellers auch eine Kraftbegrenzung des Torflügels beinhaltet, müssen die hier auftretenden Kräfte gemessen und beurteilt werden. Selbstverständlich muss die Einhaltung der Grenzwerte auch nach dem Einbau der Toranlagen - auch noch über Jahre hinaus -gewährleistet sein, um eine Gefährdung der Nutzer zu verhindern. Die Einbausituation und Einflüsse wie z. B. Verschleiß und falsche Parametrierung können zur Veränderung der Schließkräfte führen. Jeder Sachkundige muss die Möglichkeit haben solche Veränderungen bei der Prüfung korrekt ermitteln und einschätzen zu können.