Die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz sind in der Bauwirtschaft besonderen Rahmenbedingungen ausgesetzt. Zu diesen zählen beispielsweise das sich ständig ändernde Arbeitsumfeld auf Baustellen, häufig wechselndes Personal und der wechselseitige Einfluss der beteiligten Unternehmen im Bauprozess.
Mit der Konstituierung des Fachbereichs Bauwesen der DGUV wurden nicht nur die Aufgaben, sondern auch die fachlichen Kompetenzen der beiden früheren Fachausschüsse Bau und Tiefbau unter Federführung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft gebündelt. Somit werden die Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes der am Bau Beteiligten wirkungsvoller verknüpft und gefördert.
Schutznetze (Sicherheitsnetze) dienen als technische Schutzmaßnahme zum Auffangen von Personen. Die aktualisierte Ausgabe der DGUV Regel 101-011 gibt Hilfestellungen für die sichere Errichtung, Demontage, Kontrolle und Prüfung sowie die sachgerechte Lagerung, Transport und Gebrauch dieser Schutznetze (Sicherheitsnetze).
Zwecks rechtzeitiger Warnung der Beschäftigten vor Zugfahrten ist die entsprechende Annäherungsstrecke zu ermitteln. Die Annäherungsstrecke ist die Strecke, die eine Zugfahrt während der sogenannten Sicherheitsfrist zurücklegt. Als Beginn der Annäherungsstrecke wird der Ort bezeichnet, an dem eine Zugfahrt erkannt und eine Warnung der Arbeitsstelle erfolgen muss.
Der DGUV Grundsatz 301-003 beschreibt die Voraussetzungen und den Ablauf der Prüfung und Beurteilung der Transportsicherheit von vorgefertigten Mauertafeln.
Dipl.-Ing. (FH) Melanie Turau
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