13.01.2026
Lärm gehört zu den wesentlichen Gefährdungen am Arbeitsplatz. Nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin sind in Deutschland rund 4 bis 5 Millionen Beschäftigte bei ihrer Arbeit gehörgefährdendem Lärm ausgesetzt. Die Berufskrankheit Lärmschwerhörigkeit (BK-Nr. 2301) war im Jahr 2024 mit etwa 9000 anerkannten Fällen die am häufigsten von der DGUV registrierte Berufskrankheit1.
Prüfgrundsätze mit Anreizsystem für Hersteller
Hersteller von Maschinen und Produkten können durch gezielte Maßnahmen die technisch bedingte Lärmemission ihrer Erzeugnisse reduzieren. Um diese Bemühungen weiter zu fördern, wurde in den „Prüfgrundsätzen für die Prüfung und Zertifizierung von Geräuschemissionen an Maschinen und Produkten“ ( GS-HM-49 (PDF, 340 kB, nicht barrierefrei) ) ein Anreizsystem integriert. Die Prüfgrundsätze definieren drei Klassifizierungsstufen, die sich in Umfang und Tiefe der Prüfung unterscheiden.
An der Entwicklung der branchenübergreifenden Prüfgrundsätze waren unter der Federführung der DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsstelle Fachbereich Holz und Metall maßgeblich die DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsstelle Fachbereich Bauwesen und die Prüf- und Zertifizierungsstelle Druck und Papierverarbeitung Fachbereich Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse beteiligt. Die DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsstelle Fachbereich Holz und Metall bietet die Prüfung nach den neuen Prüfgrundsätzen bereits an, die beiden anderen beteiligten Prüf- und Zertifizierungsstellen werden folgen.
Unterschiedliche Prüfziele
Vor der Prüfung können die Hersteller je nach technischer Machbarkeit und Produktdesign die angestrebten Prüfziele wählen. Die Prüfung wird mit einem Prüfbericht dokumentiert und bei positiver Bewertung wird ein Zertifikat für die Verwendung des DGUV Test Zeichens mit dem Zeichenzusatz „lärmgemindert durch Zusatzmaßnahmen (Klasse B)“ oder „lärmgemindert unter 75 dB (Klasse A)“ ausgestellt. So können auch Produkte, die bauartbedingt nicht unter 75 dB(A) liegen, durch zusätzliche Lärmminderungsmaßnahmen eine positive Bewertung erhalten.
Prüfbescheinigung ohne Zeichenvergabe
Bei der Prüfbescheinigung ohne Zeichenvergabe wird das Produkt gemäß der geltenden Sicherheitsnorm geprüft. Sie bietet den Herstellern die Sicherheit, dass ihre Messungen und die Angaben in der Betriebsanleitung korrekt sind.
DGUV Test Zeichen mit Zeichenzusatz „lärmgemindert durch Zusatzmaßnahmen (Klasse B)“
Der Prüfumfang beinhaltet die Kontrolle der Geräuschemissionen in dem Betriebszustand, der in der Sicherheitsnorm beschrieben ist. Außerdem wird ein weiterer Zustand geprüft, den die Prüf- und Zertifizierungsstelle festlegt.
Zusätzlich werden Lärmminderungsmaßnahmen bewertet. Maschinen über 75 dB(A), die vom Hersteller bestmöglich lärmmindernd konstruiert wurden, erhalten den Zeichenzusatz „lärmgemindert durch Zusatzmaßnahmen (Klasse B)“.
DGUV Test Zeichen mit Zeichenzusatz „lärmgemindert unter 75 dB (Klasse A)“
Ziel des höchsten Standards der Prüfung und Zertifizierung nach GS-HM-49 ist es, Maschinen oder Produkte besonders kenntlich zu machen, die im Freifeld ohne andere Geräuschquellen leiser als 75 dB(A) sind.
Der Prüfumfang umfasst ebenso die Überprüfung der Geräuschemissionen im Betriebszustand laut Betriebsanleitung bezogen auf die Normen sowie in einem Zustand, den die Prüf- und Zertifizierungsstelle festlegt. Allerdings müssen für diese Zertifizierung die Lärmemissionen an allen Stellen unter 75 dB(A) liegen. Dabei ist zu beachten, dass es sich bei den Angaben um Emissionswerte der Maschinen handelt und nicht um Arbeitsplatzwerte. Unter ungünstigen Bedingungen kann in einer Maschinenhalle trotz leiser Einzelmaschinen punktuell ein Lärmbereich vorhanden sein.
Vorteile der dreistufigen Klassifizierung
Die Klassifizierung soll einerseits Hersteller motivieren, zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen bei der Maschinen- und Produktentwicklung vorzunehmen. Auf der anderen Seite kann sie für die Betriebe, in denen die Maschinen und Produkte eingesetzt werden, eine Orientierungshilfe bei deren Anschaffung sein.
Die Prüfung und Zertifizierung nach den neuen Prüfgrundsätzen tragen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit bei und helfen, lärmbedingte Berufskrankheiten zu vermeiden.
1 BAuA - Lärm - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (abgerufen am 12.01.2026)
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