Vibrationen:

Was ändert sich durch die Maschinenverordnung?

16.02.2024

Image

Bild vergrößern

Die Vorgaben bezüglich Vibrationen für handgehaltene und handgeführte Maschinen und für mobile Maschinen wurden angepasst. Bild: javy – stock.adobe.com

Durch die Maschinenverordnung stehen Veränderungen im Bereich Hand-Arm-Vibrationen an. Das Prüflabor für Vibrationen der DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsstelle BAU kann Herstellern helfen, diese Anforderungen zu erfüllen.

Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) legt fest, dass Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, eine Bewertung der Gefährdung durch Vibrationen durchzuführen. Weil die Maschinenrichtlinie (MRL) durch die Maschinenverordnung (MVO) abgelöst wird, stehen Änderungen in Bezug auf Messwerte bei Vibrationen an.

Im Anhang III der MVO (ehemals Anhang I der MRL) ist festgelegt, dass in der Betriebsanleitung für mobile Maschinen sowie für handgehaltene und handgeführte Maschinen nun grundsätzlich ein Gesamtwert für die kontinuierliche Vibrationsbelastung des Hand-Arm-Systems und zusätzlich der Mittelwert der Spitzenamplitude aus wiederholten Stoßvibrationen angegeben werden muss. Zuvor galt dies nur für Werte >2,5 m/s² (MRL). Diese Regelung entfällt.

Die Definition der Formulierung „wiederholte Stoßvibrationen“ steht noch aus. Normungsgremien haben derzeit die Aufgabe zu klären, welche Mess- und Berechnungsverfahren hier anzuwenden sind.

Außerdem müssen Messunsicherheiten zukünftig angegeben werden. Mehrfachmessungen ergeben nicht exakt dasselbe Ergebnis. Die Differenz zwischen den verschiedenen Messergebnissen, die Messunsicherheit, muss zukünftig dokumentiert werden.

Mobiles Prüflabor: Vorgaben einhalten, Gesundheit schützen

Die Vorgaben bezüglich Vibrationen für handgehaltene und handgeführte Maschinen und für mobile Maschinen wurden angepasst, um Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit zu verbessern. Bei anhaltender Vibration können Knochen- und Gelenkerkrankungen sowie vibrationsbedingte Durchblutungsstörungen entstehen.

Hand-Arm-Vibrationen werden von handgehaltenen oder handgeführten Maschinen auf das Hand-Arm-System übertragen, zum Beispiel von Abbruchhammer, Bohrhammer oder Vibrationsstampfer. Aber auch an mobilen Maschinen können Vibrationen auftreten.

Die verfügt über ein mobiles Prüflabor, das die Vibrationswerte schnell, genau und bei Bedarf vor Ort erfassen können. Dadurch kann sie Hersteller und Unternehmen unterstützen, die neuen Vorgaben der Maschinenverordnung einzuhalten und die Gesundheit ihrer Mitarbeiter dauerhaft zu schützen.

Kontakt


Alte Heerstraße 111
53757 Sankt Augustin
Deutschland

Tel.: +49 30 13001-4566
Fax: +49 30 13001-864566