19.08.2019
Das Unfallgeschehen im Zusammenhang mit Schnellwechseleinrichtungen an Hydraulikbaggern ist weiterhin hoch.
Die Prüf- und Zertifizierungsstelle Fachbereich Bauwesen (BAU) reagiert darauf und hat mit dem Prüfgrundsatz GS-BAU-25 "Grundsätze für die Prüfung von Schnellwechseleinrichtungen" Stand: 06.2019 zusätzlich zu den normativen Anforderungen weitere Kriterien festgelegt. Um eine Zertifizierung der Prüf- und Zertifizierungsstelle BAU erfolgreich zu bestehen, muss mindestens eins der im Prüfgrundsatz GS-BAU-25 gelisteten Sicherheitsanforderungen erfüllt sein.
Ausführliche Informationen sind in der Zeitschrift "DGUV Forum" Ausgabe 6/2019 zu finden.
Der neue GS-BAU-25 ist unter www.dguv.de Webcode d12041 hinterlegt.
Kontakt: pzbau@bgbau.de
Prüf-und Zertifizierungsstelle
Fachbereich Bauwesen
Am Knie 6
81241 München
Tel: 089 8897-858