• Arzt mit Tablet in der Hand

Ablauf der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Beginn der gefährdenden Exposition im Sinne der ArbMedVV:

  • Der oder die Arbeitgebende veranlasst Pflichtvorsorge bzw. bietet Angebotsvorsorge an.

Ende der gefährdenden Exposition bei weiter bestehendem Beschäftigungsverhältnis:

  • Der oder die Arbeitgebende bietet wegen der stattgehabten Exposition nachgehende Vorsorge an.

Ende der Beschäftigung:

  • Der Vorsorgedienst übernimmt im Auftrag der gesetzlichen Unfallversicherungsträger die nachgehende Vorsorge.
  • Die Meldung an den Vorsorgedienst durch die Arbeitgebenden kann - bei vorliegendem Einverständnis der Versicherten - zu jedem Zeitpunkt erfolgen.