Wie entsteht heller Hautkrebs? DGUV fördert Forschung

Ein Arbeiter cremt sich mit Sonnencreme ein.

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Bei der Arbeit im Freien steht Eincremen erst am Ende einer langen Kette von Maßnahmen zum Schutz vor gefährlicher UV-Strahlung der Sonne.
Bild: DGUV / Wolfgang Bellwinkel

Mit zunehmender Sonneneinstrahlung nehmen Hautkrebserkrankungen wie der helle Hautkrebs zu. Beschäftigte, die sich berufsbedingt viel im Freien aufhalten, sind besonders gefährdet.

Gemeinsam mit dem Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der DGUV, Institut der Ruhr-Universität Bochum (IPA) hat die Universitätsklinik für Dermatologie im St. Josef-Hospital in Bochum eine Studie gestartet. Sie untersucht die Entstehung des hellen Hautkrebses aus einer Krebsvorstufe, der aktinischen Keratose. Die DGUV fördert das Projekt.
Für die Studie werden 300 Patientinnen und Patienten mit einer aktinischen Keratose fünf Jahre lang beobachtet. Ziel ist es, Faktoren zu identifizieren, welche die Entwicklung von Hautkrebs aus einer aktinischen Keratose vorhersagen. Dies soll helfen, Therapien, Vorsorge und Prävention individuell zu optimieren.

Seit 2015 können bestimmte Formen von Hautkrebs, die durch natürliche UV-Strahlung entstehen als Berufskrankheit anerkannt werden. Im Jahr 2022 wurde in 3.073 Fällen ein Plattenepithelkarzinom oder multiple aktinische Keratosen als Berufskrankheit anerkannt. Betroffene erhalten umfassende Leistungen, wie Heilbehandlung oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch die gesetzliche Unfallversicherung.

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