Die Europäische Kommission will den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor den gefährlichen Chemikalien Blei und Diisocyanaten stärken, in dem sie zwei Richtlinien ändert. Blei und Diisocyanate sind Chemikalien, die Arbeitnehmende gefährden können. Beide Verbindungen werden zum Beispiel bei Gebäuderenovierungen sowie bei der Herstellung von Batterien und Windkraftanlagen verwendet. Sie können zu schweren Gesundheitsschäden wie Unfruchtbarkeit, Atemwegserkrankungen oder Hautallergien führen. Doch nun gibt es Hoffnung auf mehr Schutz: Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben sich auf einen Vorschlag der EU-Kommission geeinigt, die Richtlinien 98/24/EG und 2004/37/EG zu ändern. Diese sehen zum Schutz der Arbeitnehmenden unter anderem niedrigere Expositionsgrenzwerte für Blei und erstmals Grenzwerte für Diisocyanate vor. Um den Unternehmen die Anpassung zu erleichtern, wurden Übergangsgrenzwerte und -fristen vereinbart. Der Einigung ist ein Konsultationsprozess vorausgegangen, an dem sich auch die Deutsche Sozialversicherung Europavertretung beteiligt hat. Dabei betonte sie unter anderem, dass neben den Grenzwerten technische und organisatorische Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz sowie persönliche Hygienemaßnahmen weiter wichtig bleiben.