Die Bundesregierung plant eine umfassende Reform der Krankenhausversorgung in Deutschland. Zu den mutmaßlich Betroffenen zählt auch die gesetzliche Unfallversicherung mit ihren stationären Versorgungsstrukturen samt eigener Kliniken. Die Selbstverwaltung der DGUV bringt sich mit einem Positionspapier in die politische Debatte um die zukünftige Krankenhauslandschaft in Deutschland ein.
"Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung kümmern sich um Menschen, die bei einem Arbeitsunfall verletzt wurden oder die von einer Berufskrankheit betroffen sind. In der Debatte um die Zukunft der Krankenhäuser in Deutschland ist für Berufsgenossenschaften und Unfallkassen daher von entscheidender Bedeutung, dass sie für die Versorgung ihrer Versicherten weiterhin flächendeckend auf leistungsfähige Strukturen der stationären Heilbehandlung zurückgreifen können", erklärt Dr. Edlyn Höller, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der DGUV.
Vor diesem Hintergrund begrüßt die DGUV die geplante Weiterentwicklung der Krankenhausinfrastruktur, die auf eine bedarfsgerechte und zugleich qualitativ hochwertige Versorgung setzt. Ein wichtiger Baustein dafür ist die geplante Einführung bundeseinheitlicher Leistungsgruppen in Verbindung mit klaren Qualitätsanforderungen Darüber hinaus müssen Bund und Länder Sorge dafür tragen, dass die geplante Reform eine flächendeckenden Notfallversorgung gewährleistet- auch im Hinblick auf die oft überlebenswichtige Erstversorgung. Zudem fordert die Selbstverwaltung der DGUV, dass es für die Definition und Zuweisung von konkreten Versorgungsaufträgen an Krankenhäuser zwischen Bund und Ländern ein abgestimmtes Vorgehen gibt. Dieses darf nicht an Ländergrenzen Halt machen.
Eine Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und Fraktionen erarbeitet derzeit Vorschläge für Reformen im Krankenhausbereich. Bis zum Sommer 2023 soll ein Eckpunktepapier als Grundlage für einen Gesetzentwurf vorliegen.
Positionspapier zum Download (PDF, 31 kB, nicht barrierefrei)