Lungenkrebs durch Passivrauchen und Hüftgelenksarthrose durch Lastenhandhabung können ab August als Berufskrankheiten anerkannt werden. Der Bundesrat stimmte der hierfür erforderlichen Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung zu.
Entsprechend ergänzt wurde auch die Berufskrankheitenliste. Diese enthält nur Erkrankungen, die nach wissenschaftlichen Erkenntnissen durch besondere Einwirkungen verursacht sind. Daneben müssen bestimmte Personengruppen diesen Einwirkungen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grade ausgesetzt sein als die übrige Bevölkerung.
Liegt eine Berufskrankheit vor, ist es das vorrangige Ziel, die Folgen der Erkrankung mit allen geeigneten Mitteln zu mildern und eine Verschlimmerung zu vermeiden. Dazu erbringt die gesetzliche Unfallversicherung Leistungen. Diese können von der Individualprävention über die medizinische Versorgung und berufliche Eingliederung bis hin zur Rente reichen.