Derzeit beendet die DGUV die erste Phase bei der Vereinheitlichung der bisherigen Mitgliedsnummern. Als Zwischenschritt steht der Aufbau eines zentralen Unternehmensverzeichnisses kurz vor dem Abschluss. Das übergeordnete Ziel, die einheitliche Unternehmernummer, ist ein neues Ordnungskennzeichen und bildet einen Meilenstein beim Ausbau der digitalen Mitgliederverwaltung der Unfallkassen und Berufsgenossenschaften.
Im Zuge der Umsetzung des "Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze" vom 12. Juni 2020 arbeitet die gesetzliche Unfallversicherung an der Einführung einer einheitlichen Unternehmernummer zum Jahresbeginn 2023. Diese wird die unterschiedlichen Nummernsysteme ablösen, nach denen die Unfallversicherungsträger bislang ihre Mitgliedsverzeichnisse führen.
Die bisherigen Mitgliedsnummern und die neue Unternehmernummer dienen den Unfallkassen und Berufsgenossenschaften bei der Identifizierung von Unternehmerinnen und Unternehmern sowie deren Unternehmen. Sie sind zum Beispiel in Beitragsangelegenheiten oder zur Zuordnung der Entgeltnachweise notwendig. Im Rahmen der Umstellung auf eine einheitliche Unternehmernummer wird derzeit ein zentrales Unternehmensverzeichnis erstellt.
"Das zentrale Unternehmensverzeichnis vereinheitlicht die bisherigen Mitgliedsnummernsysteme", sagt Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und ergänzt "Es ist die Grundlage für ein neues Ordnungskennzeichen. Dieses wird auch die Digitalisierung der gesetzlichen Unfallversicherung voranbringen."
Mit der Unternehmernummer können schließlich die Daten von Unternehmerinnen und Unternehmern sowie deren Betriebe sukzessive mit weiteren Nummernkreisen innerhalb und außerhalb der gesetzlichen Unfallversicherung verbunden werden. Das vereinfacht und beschleunigt perspektiv auch die Kommunikation der Betriebe mit dem jeweiligen Unfallversicherungsträger. Damit tritt die gesetzliche Unfallversicherung in der Kommunikation mit den versicherten Betrieben künftig geschlossen auf.
Die neue einheitliche Nummer macht die Zuordnung der Unternehmen zu den Unfallversicherungsträgern transparenter. Sie bildet damit ein trägerübergreifend eindeutiges Identifikationsmerkmal für Unternehmerinnen, Unternehmer und deren Betriebe.
Darüber hinaus schafft die gesetzliche Unfallversicherung damit ein Ordnungskennzeichen, das auch für andere Sozialversicherungszweige nutzbar sein wird. Insbesondere kann es künftig die Kommunikation innerhalb der Sozialversicherung erheblich erleichtern. Nach der angestrebten Verknüpfung mit den Betriebsnummern der Bundesagentur für Arbeit kann die Unternehmernummer perspektivisch von der gesamten Sozialversicherung als einheitlicher Ordnungsbegriff genutzt werden.
Eine wichtige Etappe ist bald erreicht: Im Frühjahr 2021 soll der Aufbau eines zentralen Unternehmensverzeichnisses abgeschlossen sein. Parallel dazu ist bereits die zweite Projektphase angelaufen. Sie dient der Konsolidierung des Verzeichnisses und stellt den letzten Schritt zur Verwirklichung der einheitlichen Unternehmernummer dar.