Anfang des Jahres stellt die EUKommission den Aktionsplan zur Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte (ESSR) vor. Diese soll Chancengleichheit und den Zugang zum Arbeitsmarkt verbessern, faire Arbeitsbedingungen schaffen sowie den Sozialschutz und die soziale Inklusion verbessern. Die Spitzenorganisationen der deutschen Sozialversicherung, darunter die DGUV, haben sich mit einer Stellungnahme an der öffentlichen Konsultation beteiligt.
Die Digitalisierung der Wirtschaft, aber auch die Auswirkungen der COVID-19- Pandemie zeigen, wie gefährdet viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, insbesondere in atypischen Arbeitsverhältnissen, hinsichtlich ihrer sozialen Sicherung sind. Die ESSR soll die soziale Dimension Europas stärken und dazu beitragen, die fortschreitende Digitalisierung und den Wandel zur Klimaneutralität sozialverträglich und gerecht zu gestalten.
Daher begrüßen die Spitzenorganisationen der deutschen Sozialversicherung den Aktionsplan, appellieren jedoch bestimmte Bereiche besonders zu berücksichtigen. Sie fordern die Europäische Kommission auf, das Thema Prävention am Arbeitsplatz zu fördern und die Vorteile einer effektiven Prävention, auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten, stärker hervorzuheben. Ziel muss im Sinne der „Vision Zero“ die Vermeidung tödlicher und schwerer Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sein. Nicht zeitgemäße Arbeitsschutzrichtlinien sollen überarbeitet werden. Zudem soll das Thema Prävention von Krebs am Arbeitsplatz im Rahmen des künftigen europäischen Plans zur Krebsbekämpfung stärker fokussiert werden. Plattformarbeitende und Solo-Selbstständige sollten einen leichteren Zugang zum Sozialschutz erhalten. Ebenso gilt es, Menschen mit Behinderungen in alle Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie besser einzubeziehen. Zudem begrüßen die Sozialversicherungen Maßnahmen, die eine Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben fördern, die Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt verbessern und damit das geschlechtsspezifische Lohngefälle verringern.