Corona-Pandemie schlägt sich in Unfallstatistik nieder

So drastisch wie im ersten Halbjahr 2020 sind die Zahlen zum Schulunfallgeschehen noch nie gesunken.
Bild: DGUV

Gesetzliche Unfallversicherung legt vorläufige Zahlen für das erste Halbjahr 2020 vor

Seit Jahren sind die Zahlen zum Arbeits-, Schulund Wegeunfallgeschehen rückläufig. In der Corona-Krise haben die Werte einen historischen Tiefstand erreicht. Das geht aus den vorläufigen Zahlen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hervor, die die DGUV Anfang Oktober veröffentlicht hat. Dagegen stieg die Zahl der Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit deutlich an.

Die Zahlen sprechen für sich: Seit Langem ereigneten sich nicht so wenige Arbeits-, Schul- und Wegeunfälle, wie in den ersten sechs Monaten dieses Jahres. Wie die Statistik der DGUV ergab, sank die Zahl der Arbeitsunfälle im Vergleich zum Vorjahr um 15,2 Prozent auf 367.016. Die Zahl der meldepflichtigen Wegeunfälle ging gar um rund 20 Prozent zurück. Noch stärker sanken die Zahlen in der Schülerunfallversicherung. Gab es im ersten Halbjahr 2019 noch 584.763 Schulunfälle, so waren es im selben Zeitraum 2020 nur noch 301.543 – ein Minus von fast 50 Prozent.

"Die Zahlen überraschen nicht", sagt Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der DGUV. Für ihn sind die gesunkenen Angaben im Wesentlichen auf die durch die Verbreitung des Corona-Virus bedingten Beschränkungen der letzten Monate zurückzuführen. Seit Beginn des Jahres sind viele Personen in Kurzarbeit, Millionen Beschäftigte wechselten ins Homeoffice. Kitas, Schulen und Hochschulen mussten schließen. "Das Risiko einen Arbeits-, Schul- oder Wegeunfall zu erleiden, war deutlich minimiert. Es ist davon auszugehen, dass die Unfallzahlen auch wieder steigen werden, sobald die Pandemie überstanden ist", mahnt Hussy vor zu großem Optimismus.

Auch im Berufskrankheitengeschehen spiegelt sich die Pandemie wieder. Insgesamt gingen bei den Unfallversicherungsträgern bis Ende Juni 13.601 Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit im Zusammenhang mit dem Coronavirus ein. Die Zahl der Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit stieg damit um rund 24 Prozent auf 51.789. Beschäftigte, die im Gesundheitsdienst, der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig sind, können bei einer Infektion mit dem Coronavirus die Voraussetzungen einer Berufskrankheit erfüllen. Das gilt auch für ehrenamtlich tätige Personen, die in diesen Bereichen tätig sind oder für Menschen, die durch eine andere Tätigkeit in ähnlichem Maße infektionsgefährdet waren.

Für die gesetzliche Unfallversicherung ist die Pandemie eine in der Nachkriegszeit beispiellose Herausforderung, so Hussy. Innerhalb kürzester Zeit haben die Fachleute der Unfallversicherungsträger branchenspezifische Handlungsempfehlungen für den Infektionsschutz veröffentlicht. Mit Blick auf den Winter werden die Herausforderungen nicht kleiner. "Wir haben stets das aktuelle Pandemiegeschehen im Blick und passen unsere Empfehlungen ständig an", betont Hussy.

Zu den vorläufigen Unfall- und Berufskrankheitenzahlen


Stichwort

Sicherer Unterricht

Damit sicherer und gesunder Unterricht unter den Bedingungen der CoronaEpidemie gelingen kann, müssen die Infektionslage und wissenschaftliche Erkenntnisse stets im Auge behalten werden. Die gesetzliche Unfallversicherung hat deshalb ihre Empfehlungen für Bildungsreinrichtungen ergänzt.

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