Zur Eindämmung der Corona-Pandemie gilt in vielen Betrieben und teilweise auch in Schulen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB). Zum Gebrauch der MNB erhalten die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen vermehrt Anfragen. Hintergrund hierfür ist die Sorge, dass das Tragen von MNB der Gesundheit schaden könnte. Die DGUV stellt die wichtigsten Fakten klar.
Im November erreichten die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen vermehrt Anfragen zum Gebrauch von MNB. Auslöser war unter anderem ein Video, das über die sozialen Netzwerke verbreitet wurde und der DGUV Aussagen zum Tragen von Masken zuschrieb, die sie nicht getroffen hat.
"Solche Aussagen sorgen bei den Unternehmen, Beschäftigten, dem Lehrpersonal, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern für große Verwirrung. Sie gefährden sogar die Gesundheit unserer Versicherten", sagt Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der DGUV. "Deswegen stellen wir klar: Den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen liegen aktuell keine wissenschaftlich fundierten Informationen vor, die belegen, dass das Tragen einer MNB aus textilem Gewebe die Atmung in einem gesundheitsgefährdenden Maße beeinträchtigt oder eine so genannte ‚CO2-Vergiftung‘ auslösen könnte".
Um gegen die falschen Behauptungen vorzugehen, leitete die DGUV rechtliche Schritte ein. Parallel hat sie mit Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit reagiert. Unter anderem warb sie in verschiedenen sozialen Netzwerken für das Tragen von MNB.
Die Regelungen zum Tragen einer MNB sind im SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales beschrieben. Dort heißt es: "Unabhängig vom Betrieblichen Maßnahmenkonzept sollen in Zweifelsfällen, bei denen der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann, MNB zur Verfügung gestellt und getragen werden." Zusammen mit den anderen Maßnahmen soll die MNB dabei unterstützen, auch unter Pandemiebedingungen sicher und gesund zu arbeiten.
Die Nachfragen betreffen auch die Tragedauer und die Erholungszeiten. Die DGUV hatte hierfür schon im Mai eine Stellungnahme des Koordinierungskreises für Biologische Arbeitsstoffe veröffentlicht, die Arbeitgebenden eine Orientierungshilfe bietet.
In der Corona-Pandemie wollen sich immer mehr Menschen mit geprüften und zertifizierten Atemschutzmasken, sogenannten FFP2-Masken, schützen. Gleichzeitig berichten die Medien regelmäßig über gefälschte und mangelhafte Exemplare solcher Masken. Woran sich zertifizierter und damit sicherer Atemschutz grundsätzlich erkennen lässt, hat das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) ganz aktuell in einem Plakat zusammengestellt.