Zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung „Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie sonstigen dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten“ erklärt Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer des Spitzenverbandes der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV):
"Jeder Mensch hat das Recht darauf, seiner Arbeit – auch ehrenamtlicher Arbeit – nachzugehen, ohne dabei bedroht oder angegriffen zu werden. Das gilt insbesondere für jene, die sich für andere Menschen einsetzen. Wer sie angreift, greift den Zusammenhalt unserer Gesellschaft an. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen begrüßen daher den Vorschlag der Bundesregierung, den Schutz von Rettungskräften und für das Gemeinwohl tätigen Personen zu stärken.
Aus Sicht der gesetzlichen Unfallversicherung sind Beleidigungen, Beschimpfungen, Bedrohungen, Nötigungen oder tätliche Angriffe auf Beschäftigte und ehrenamtlich engagierte Menschen inakzeptabel. Das hat die Mitgliederversammlung der DGUV in ihrer Resolution "Null Toleranz bei Gewalt gegen Einsatzkräfte" deutlich gemacht. Mit ihrer Kampagne #GewaltAngehen zeigen die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung seit dem vergangenen Jahr auf, was Betriebe, Einrichtungen und Bürgerinnen und Bürger gegen Gewalt tun können.
Strafen sind das eine. Mindestens ebenso wichtig ist aber auch eine konsequente Verfolgung entsprechender Taten. In Gesprächen mit Betroffenen haben wir immer wieder gehört, wie frustrierend es ist, wenn Ermittlungsverfahren gegen Beschuldigte mangels öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung eingestellt werden. Das muss sich ändern.
Wer andere angreift, muss wissen, dass er zur Rechenschaft gezogen wird. Dieses deutliche Signal brauchen wir als Warnung an potenzielle Täter, aber auch als Zeichen der Solidarität gegenüber denen, die sich für unser aller Sicherheit und Gesundheit einsetzen."
Weitere Informationen:
Resolution der DGUV-Mitgliederversammlung (PDF, 344 kB, barrierefrei)