Lehrgangsgebühren ab 01. Januar 2025

Bild: AKhodi, fotolia.de

Für Erste-Hilfe-Kurse erhöhen sich vereinbarungsgemäß die pauschalierten Lehrgangsgebühren für Lehrgänge, die ab dem 01.01.2025 stattfinden.

Die Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe erfolgt durch ermächtigte Stellen (§ 26 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"). Diese Ausbildungsstellen rechnen die Lehrgangsgebühren mit den zuständigen Unfallversicherungsträgern ab.

Die Pauschgebühr für Lehrgänge, die ab dem 01.01.2025 beginnen, beträgt pro Teilnehmenden für die

  • Erste-Hilfe-Ausbildung: 44,10 €
  • Erste-Hilfe-Fortbildung: 44,10 €
  • Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder: 44,10 €.

Ermächtigte Ausbildungsstellen können hier Informationen zur Abrechnung finden.

Stand: 23.09.2024