Erste Hilfe im Umfeld der Corona-Virus-Pandemie: Aktualisierung der Handlungshilfen - Update: 25.11.2021

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Der Fachbereich Erste Hilfe hat die zielgruppenspezifischen Handlungshilfen zur Ersten Hilfe im Umfeld der Corona-Virus-Pandemie aktualisiert. Die Handlungshilfen für Unternehmen, betriebliche Ersthelfende und ermächtigte Ausbildungsstellen berücksichtigten die aktuelle Corona-Arbeitsschutzverordnung und den § 28b Infektionsschutzgesetz. Besonders hinweisen möchten wir auf:

  • Teilnehmende an Erste-Hilfe-Kursen müssen mindestens die 3G-Regel erfüllen. Darüber hinaus sind länderspezifische Verordnungen sowie Vorgaben von regionalen Behörden zu beachten.
  • In der Handlungshilfe FBEH-100 findet sich weiterhin die Erweiterung der pandemiebedingten Fortbildungsfrist für Ersthelfende auf 3 Jahre.

Unternehmen finden entsprechende Informationen in der "Handlungshilfe für Unternehmen – Erste Hilfe im Betrieb im Umfeld der Corona (SARS-CoV-2)-Pandemie" (Fachbereich AKTUELL FBEH-100).

Außerdem hat der Fachbereich Erste Hilfe Orientierungspunkte für betriebliche Ersthelfende zum Verhalten in Erste-Hilfe-Situationen im Umfeld der Corona-Pandemie zusammengestellt: "Handlungshilfe für betriebliche Ersthelfende – Erste Hilfe im Betrieb im Umfeld der Corona (SARS-CoV-2)-Pandemie" (Fachbereich AKTUELL FBEH-101).

Ermächtigte Ausbildungsstellen finden Empfehlungen zur Organisation und Gestaltung von Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen für betriebliche Ersthelfende in der "Handlungshilfe für ermächtigte Ausbildungsstellen – Erste Hilfe im Betrieb im Umfeld der Corona (SARS-CoV-2)-Pandemie" (Fachbereich AKTUELL FBEH-102)

 

Alle drei Handlungshilfen können Sie hier herunterladen.