BK 2402

C00-C14 Bösartige Neubildungen der Lippe, der Mundhöhle und des Pharynx
C15-C26 Bösartige Neubildungen der Verdauungsorgane
C30-C39 Bösartige Neubildungen der Atmungsorgane und sonstiger intrathorakaler Organe
C40-C41 Bösartige Neubildungen des Knochens und des Gelenkknorpels
C43-C44 Melanom und sonstige bösartige Neubildungen der Haut
C45-C49 Bösartige Neubildungen des mesothelialen Gewebes und des Weichteilgewebes
C50-C50 Bösartige Neubildungen der Brustdrüse [Mamma]
C51-C58 Bösartige Neubildungen der weiblichen Genitalorgane
C60-C63 Bösartige Neubildungen der männlichen Genitalorgane
C64-C68 Bösartige Neubildungen der Harnorgane
C69-C72 Bösartige Neubildungen des Auges, des Gehirns und sonstiger Teile des Zentralnervensystems
C73-C75 Bösartige Neubildungen der Schilddrüse und sonstiger endokriner Drüsen
C81-C96 Bösartige Neubildungen des lymphatischen, blutbildenden und verwandten Gewebes, als primär festgestellt oder vermutet
D60-D64 Aplastische und sonstige Anämien
D65-D69 Koagulopathien, Purpura und sonstige hämorrhagische Diathesen
D70-D77 Sonstige Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe
D80-D90 Bestimmte Störungen mit Beteiligung des Immunsystems
H25-H28 Affektionen der Linse
J60-J70 Lungenkrankheiten durch exogene Substanzen
L55-L59 Krankheiten der Haut und der Unterhaut durch Strahleneinwirkung
N40-N51 Krankheiten der männlichen Genitalorgane
N80-N98 Nichtentzündliche Krankheiten des weiblichen Genitaltraktes

Diagnosen

Liegt bei Ihrer Patientin bzw. Ihrem Patienten eine der nachfolgend genannten Diagnosen vor?

  • C00 Bösartige Neubildung der Lippe
  • C01 Bösartige Neubildung des Zungengrundes
  • C02 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile der Zunge
  • C03 Bösartige Neubildung des Zahnfleisches
  • C04 Bösartige Neubildung des Mundbodens
  • C05 Bösartige Neubildung des Gaumens
  • C06 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile des Mundes
  • C07 Bösartige Neubildung der Parotis
  • C08 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter großer Speicheldrüsen
  • C09 Bösartige Neubildung der Tonsille
  • C10 Bösartige Neubildung des Oropharynx
  • C11 Bösartige Neubildung des Nasopharynx
  • C12 Bösartige Neubildung des Recessus piriformis
  • C13 Bösartige Neubildung des Hypopharynx
  • C15 Bösartige Neubildung des Ösophagus
  • C16 Bösartige Neubildung des Magens
  • C17 Bösartige Neubildung des Dünndarmes
  • C18 Bösartige Neubildung des Dickdarmes (Kolons)
  • C19 Bösartige Neubildung am Rektosigmoid, Übergang
  • C20 Bösartige Neubildung des Rektums
  • C21 Bösartige Neubildung des Anus und des Analkanals
  • C22 Bösartige Neubildung der Leber und der intrahepatischen Gallengänge
  • C23 Bösartige Neubildung der Gallenblase
  • C24 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile der Gallenwege
  • C25 Bösartige Neubildung des Pankreas
  • C30.0 Bösartige Neubildung der Nasenhöhle
  • C31 Bösartige Neubildung der Nasennebenhöhlen
  • C32 Bösartige Neubildung des Larynx
  • C33 Bösartige Neubildung der Trachea
  • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
  • C37 Bösartige Neubildung des Thymus
  • C38 Bösartige Neubildung des Herzens, des Mediastinums und der Pleura
  • C40 Bösartige Neubildung des Knochens und des Gelenkknorpels der Extremitäten
  • C41 Bösartige Neubildung des Knochens und des Gelenkknorpels sonstiger und nicht näher bezeichneter Lokalisationen
  • C43 Bösartiges Melanom der Haut
  • C44 Sonstige bösartige Neubildungen der Haut
  • C45 Mesotheliom
  • C46 Kaposi-Sarkom (Sarcoma idiopathicum multiplex haemorrhagicum)
  • C50 Bösartige Neubildung der Brustdrüse (Mamma)
  • C51 Bösartige Neubildung der Vulva
  • C52 Bösartige Neubildung der Vagina
  • C53 Bösartige Neubildung der Cervix uteri
  • C54 Bösartige Neubildung des Corpus uteri
  • C55 Bösartige Neubildung des Uterus, Teil nicht näher bezeichnet
  • C56 Bösartige Neubildung des Ovars
  • C58 Bösartige Neubildung der Plazenta
  • C60 Bösartige Neubildung des Penis
  • C61 Bösartige Neubildung der Prostata
  • C62 Bösartige Neubildung des Hodens
  • C64 Bösartige Neubildung der Niere, ausgenommen Nierenbecken
  • C65 Bösartige Neubildung des Nierenbeckens
  • C66 Bösartige Neubildung des Ureters
  • C67 Bösartige Neubildung der Harnblase
  • C69 Bösartige Neubildung des Auges und der Augenanhangsgebilde
  • C70 Bösartige Neubildung der Meningen
  • C71 Bösartige Neubildung des Gehirns
  • C73 Bösartige Neubildung der Schilddrüse
  • C74 Bösartige Neubildung der Nebenniere
  • C81 Hodgkin-Lymphom (Lymphogranulomatose)
  • C82 Follikuläres Lymphom
  • C83 Nicht follikuläres Lymphom
  • C84 Reifzellige T/NK-Zell-Lymphome
  • C85 Sonstige und nicht näher bezeichnete Typen des Non-Hodgkin-Lymphoms
  • C91 Lymphatische Leukämie
  • C92 Myeloische Leukämie
  • C93 Monozytenleukämie
  • C94 Sonstige Leukämien näher bezeichneten Zelltyps
  • D84.9 Immundefekt, nicht näher bezeichnet
  • H26.8 Sonstige näher bezeichnete Kataraktformen
  • J70.1 Chronische und sonstige Lungenbeteiligung bei Strahleneinwirkung
  • L58 Radiodermatitis
  • N46 Sterilität beim Mann
  • N97.9 Sterilität der Frau, nicht näher bezeichnet

Daneben können auch folgende Diagnoseschlüssel infrage kommen, wenn eine akute Strahlungsdosis von mehr als 1 Sv in Verbindung mit dem sogenannten akuten Strahlensyndrom (ARS) vorliegt:

  • D61.9 Aplastische Anämie, nicht näher bezeichnet
  • D69.6 Thrombozytopenie, nicht näher bezeichnet
  • D75 Sonstige Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe

Berufliche Tätigkeiten / Einwirkungen

War Ihre Patientin bzw. Ihr Patient einer der nachfolgend beschriebenen Einwirkungen bei der Arbeit ausgesetzt?

  • Röntgenstrahlen und andere ionisierenden Strahlen wie Elektronen, Protonen, Deuteronen und andere beschleunigte Ionen sowie Neutronen, die direkt oder indirekt ionisieren.


Beispiele:

  • Röntgenstrahlen können eine Gefahrenquelle für Personen darstellen, die der direkten oder indirekten Einwirkung, z. B. im Bereich der Medizin, bei der Materialprüfung, in der Röntgenapparate- oder röhrenindustrie ausgesetzt sind.
  • Radioaktive Stoffe (Alpha-, Beta- oder Gammastrahlen) können in entsprechenden Dosen eine Gefahrenquelle für Personen sein, die bei Gewinnung, Verarbeitung, Verwendung oder beim Transport mit diesen Stoffen oder den von ihnen ausgesandten Strahlen in Berührung kommen, z. B. bei der medizinischen Diagnostik oder Therapie, bei wissenschaftlichen Untersuchungen, bei der Werkstoffprüfung, bei bestimmten Messverfahren, bei der industriellen Verarbeitung und Anwendung von Radionukliden sowie bei Tätigkeiten im Uranbergbau und in kerntechnischen Anlagen.
  • Andere ionisierenden Strahlen können in Atomreaktor- und Teilchenbeschleunigerbetrieben vorkommen.

Liegt eine der genannten Diagnosen vor und war der/die Versicherte einer der genannten beruflichen Einwirkungen ausgesetzt, erstatten Sie bitte eine Berufskrankheiten-Verdachtsanzeige (DOCX, 60 kB) für eine

Berufskrankheit Nr. 2402

Weitere Erläuterungen dazu finden Sie hier (PDF, 18 kB, nicht barrierefrei) .

Weitere Informationen

Ist sich Ihre Patientin bzw. Ihr Patient nicht sicher, ob eine der genannten Einwirkungen stattgefunden hat, können Sie dies gerne bei der nächsten Vorstellung erneut überprüfen.

Wird keine der aufgeführten Einwirkungen angegeben, lässt sich derzeit ein Verdacht auf eine Berufskrankheit nicht begründen und es ist keine Berufskrankheiten-Anzeige notwendig. Wenn Sie aber insbesondere aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnis davon ausgehen, dass andere im Zusammenhang mit der Arbeitstätigkeit stattgefundene Einwirkungen die Erkrankung verursacht haben, könnten eventuell die Voraussetzungen des § 9 Abs. 2 SGB VII gegeben sein.

In diesen Fällen können Sie mit Zustimmung Ihrer Patientin bzw. Ihres Patienten eine Berufskrankheiten-Anzeige erstatten. Bitte geben Sie dort als Berufskrankheiten-Nr. § 9 Abs. 2 SGB VII an. Wenn Sie dann noch die Quelle Ihrer wissenschaftlichen Erkenntnis benennen würden, könnten Sie die weitere Prüfung durch den Unfallversicherungsträger beschleunigen. Vielen Dank dafür.