Präventionsleitlinien der Unfallversicherungsträger

  • Betriebe sind verpflichtet, Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu gewährleisten. Die Unfallversicherungsträger unterstützen Unternehmer und Versicherte dabei mit allen geeigneten Mitteln.
  • Präventionsstrategien sind an den Kriterien Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit auszurichten. Sie haben die Innovationsprozesse und den Strukturwandel in der Wirtschaft sowie die mit neuen Technologien und veränderten Arbeitsformen zusammenhängenden Belastungsveränderungen angepasst zu begleiten.
  • Die Unfallversicherungsträger legen ihren gemeinsamen und branchenbezogenen Präventionsmaßnahmen vorrangig die konkrete Beurteilung der Arbeitsbedingungen zu Grunde und richten sie insbesondere aus an den Erkenntnissen und Erfahrungen, die sie
    • aus ihrer betrieblichen Beratung und Überwachung,
    • aus dem Unfall- und Berufskrankheitengeschehen
    • aus ihren Rehabilitations- und Entschädigungsaufgaben sowie
    • aus den Erfahrungen der Mitglieder der Selbstverwaltung gewinnen.
    • Die deutsche Wirtschaft wird maßgeblich von der großen Zahl kleiner und mittlerer Betriebe geprägt. Insbesondere für sie werden von den Unfallversicherungsträgern, unter Berücksichtigung branchenspezifischer und versichertenspezifischer Besonderheiten, zielgerichtete Präventionsstrategien entwickelt, die auf die Besonderheiten von Betriebsgrößen und Zielgruppen Rücksicht nehmen.
    • Der stetige Rückgang der Arbeitsunfälle ist vor allem ein Erfolg der Prävention. Es gilt, die Präventionsmaßnahmen der Unfallversicherungsträger zielgerichtet auf alle wesentlichen Gefahren für Leben und Gesundheit bei der Arbeit auszurichten und weiter zu entwickeln. Dazu setzen die Unfallversicherungsträger verstärkt auf Anreizsysteme in der Prävention.
    • Die Unfallversicherungsträger fördern gemeinsame Einrichtungen und übergreifende Aufgaben auf dem Gebiet der Prävention, z. B. Präventionsausschüsse (Fachbereiche), Schwerpunktaktivitäten und Forschung.
    • Die Unfallversicherungsträger wirken mit anderen Arbeitsschutz-Institutionen, insbesondere mit den staatlichen Stellen und Ausschüssen auf den Feldern der Prävention zusammen.